Korrekturmaßnahmen
Diese Verfahrensanweisung regelt den Umgang mit Korrekturmaßnahmen zur Behebung festgestellter Fehlerursachen um erneutes Auftreten zu verhindern.
Korrekturmaßnahmen sind Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache eines erkannten Fehlers oder Maßnahmen zur Beseitigung einer unerwünschten Situation.
Zweck und Anwendungsbereich
Mögliche Korrekturmaßnahmen werden auf Basis protokollierter Abweichungen (Reklamationsbearbeitung) besprochen und nach Absprache mit der Geschäftsführung angeordnet.
Verantwortlichkeiten
Angeordnete Korrekturmaßnahmen werden in Besprechungen mit den Prozessverantwortlichen dokumentiert (z.B. Besprechungsprotokoll).
Beschreibung und Durchführung
Die Prüfung der Wirksamkeit der angeordneten Korrekturmaßnahmen erfolgt durch Auswertungen und Prüfungen durch den QMB. Die sich daraus ergebenden Feststellungen werden dokumentiert.
siehe auch
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