Beschaffungsablauf

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Diese Verfahrensanweisung legt fest, dass Beschaffungsaufträge nur an Lieferanten vergeben werden, die Vormaterialen und Dienstleistungen in der geforderte Qualität liefern und die Anforderungen gem. Verhaltenskodex (Code of Conduct) erfüllen und die Gebote der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes nach ISO 14001 berücksichtigen.

Ablauf

Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs werden vom Empfangssekretariat beschafft.

Richtlinien zur nachhaltigen Beschaffung

1. Unternehmerische Verantwortung in der Beschaffung
Nachhaltigkeit ist die Basis des unternehmerischen Handelns von Berger Contract Logistics. Wir wollen unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt wahrnehmen, indem wir unsere Geschäftstätigkeit unter Schonung der natürlichen Ressourcen auf die langfristig größtmögliche Wertschöpfung für unsere Anspruchsgruppen ausrichten.

Beim Einkauf von Produkten und Dienstleistungen will Berger Contract Logistics jeweils ökologisch sinnvolle, sozial verträgliche und wirtschaftlich günstige Lösungen realisieren. Zudem will Berger Contract Logistics im Rahmen seiner Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten darauf hinwirken, dass sich seine Geschäftspartner in ihrer Tätigkeit ethisch korrekt verhalten und die grundlegenden ökologischen, arbeits- und menschenrechtlichen Kriterien beachten.

2. Bevorzugte Geschäftspartner, Produkte und Dienstleistungen
Den Status "bevorzugter Geschäftspartner" erhalten Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die

  • sich selbst zu den Prinzipien des nachhaltigen Wirtschaftens bekennen,
  • bestrebt sind, die Auswirkungen ihrer Produkte und Dienstleistungen im Rahmen einer Ökobilanz-Betrachtung zu verringern,
  • überprüfen, dass auch ihre eigenen Zulieferer Mindeststandards in Bezug auf eine nachhaltige Geschäftsführung einhalten.

Berger Contract Logistics bevorzugt Produkte mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis sowie der höchsten sozialen und ökologischen Verträglichkeit.

Unter sozialer Verträglichkeit verstehen wir Produkte, die nicht von Herstellern oder Anbietern stammen, welche international anerkannte Bestimmungen zu Menschenrechten, Diskriminierung, Gleichberechtigung und Kinderarbeit oder die nationalen gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit und Arbeitnehmersicherheit verletzen. Maßgebend sind die Gesetze, die am Ort gelten, wo eine Leistung erbracht wird.

Unter ökologischer Verträglichkeit verstehen wir Produkte, die über den gesamten Lebenslauf betrachtet möglichst wenig Materialien und Energie verbrauchen sowie Emissionen und Abfall erzeugen. Folgende Eigenschaften sollte ein solches Produkt im Idealfall erfüllen: hoch funktional, bedienerfreundlich, aufrüstbar, reparaturfreundlich, langlebig und verwertbar.

Mitgeltende Unterlagen

Lieferantenbewertung


Verantwortlicher

Frank Göbels


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