Kategorie:Zollabwicklung

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Unter Zollabwicklung sind Informationen angeführt, die beim Transport von Waren über Zollgrenzen hinweg zu beachten sind. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Zoll- und Steuerbestimmungen ist Grundvoraussetzung für die Erbringung unserer Dienstleistungen.

Ablauf

Unsere eigenen Zollanmeldungen werden von den Mitarbeitern unseres Teams in Ludesch eingegeben.

Die erforderlichen Zolldokumente sind zur Bearbeitung an das Team Ludesch zu übermitteln.

Verfahrensanweisung Zollabwicklung Ludesch

Zollabwicklung Import

  • LKW mit Fertigware aus Widnau - Gestellung des T1 am genehmigten Warenort Zementwerkstraße 33 und anschließend Importabfertigung ebendort
  • CTR mit Rohstoffen für RB IP - Gestellung des T1 am Amtsplatz Wolfurt und anschließend Importabfertigung ebendort

Zollabwicklung Export

Anwendung Destination Genehmigter Warenort Weiterleitung der erstellten Ausfuhranmeldung
Exporte von RB IP US Zementwerkstr. 33 (TIN AT0938378679649) Spediteur (gem. Verfahrensanweisung)
Exporte von RB IP CH Zementwerkstr. 33 (TIN AT0938378679649) keine Weiterleitung da Anschluss-T2 (s.u.)
Exporte von Sunpor alle Länder möglich Zuweisung TIN gem. beauftragtem Ladeort Postfach Team Sunpor

Zollabwicklung Transit

Anwendung Destination Genehmigter Warenort Weiterleitung des erstellten T2
Rohstoffversendungen von RB IP Widnau (CH) Zementwerkstr. 33 (TIN AT0938378679649) Empfänger

siehe auch

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind:

  • Zollkodex der Europäischen Union (ZK)
  • Zollkodex-Durchführungsverordnungen (ZK-DVO)
  • nationale Durchführungsbestimmungen (z. Bsp. österr. Zollrechtsdurchführungsgesetz und - verordnungen, Umsatzsteuergesetz und Bundesabgabenordnung, Finanzstrafgesetz u.a.m.)

Verantwortlicher

Anton Hager