Kategorie:Zollabwicklung

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Unter Zollabwicklung sind Informationen angeführt, die beim Transport von Waren über Zollgrenzen hinweg zu beachten sind. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Zoll- und Steuerbestimmungen ist Grundvoraussetzung für die Erbringung unserer Dienstleistungen.

Ablauf[Bearbeiten]

Unsere eigenen Zollanmeldungen werden von den Mitarbeitern unseres Teams in Nüziders eingegeben.

Alle erforderlichen Zolldokumente sind zur Bearbeitung an das Team Nüziders zu übermitteln.


Zollabwicklung Luftfracht Graz & Wien[Bearbeiten]

Zollabwicklung Luftfracht Import / Export - Wien[Bearbeiten]

Bei Sendungen, die als Luftfracht in Schwechat, Graz oder Linz jeweils an den Flughäfen abgewickelt werden, werden seit 20.09.2021 alle zollrelevanten Aufgaben durch unsere Hauseigene Fachabteilung Zoll abgewickelt. Je nach Kundenauftrag kann das die Erstellung einer Ausfuhr (EX400), eine Importverzollung (IM500) oder die Erstellung eines T1-Papiers (TR100) sein, als auch die mit derartigen Abwicklungen verbundenen Tätigkeiten. Gemeinsam mit dem Abfertigungsauftrag übermitteln unsere Air-Abteilungen Wien & Graz auch die vom Kunden bereitgestellten Papiere. Die nach der jeweiligen erfolgreichen Abfertigung generierten Dokumente werden mittels RPA automatisiert an die betreffenden Mitarbeiter versendet und in Lbase abgelegt.

Allfällige Zollkontrollen werden durch unsere Handlingspartner am jeweiligen Flughafen abgewickelt:

  • Flughafen Wien: Cargo Clearing Service GmbH (CCS)
  • Flughafen Graz: Swissport Cargo Service GmbH
  • Flughafen Linz: Flughafen Linz Ges.m.b.H.

Lediglich die Austritte bei einem Versand über die jeweiligen Flughäfen wird vom Swissport Cargo Service Graz oder CCS Wien erledigt. Diese Abrechnung erfolgt per Monatsabrechnung.

Zollabwicklung über Büro Nüziders[Bearbeiten]

Zollabwicklung Import[Bearbeiten]

Die Anmeldung zu einem Einfuhrverfahren.

Auftraggeber Bechreibung Zollanmeldung Weiterleitung der Importdokumente
RB LKW aus CH Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch per Auto-Mail gem. Verfahrensanweisung
RB IP CTR per Truck Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch Team ocean in
RB IP CTR per Rail Amtsplatz Zollamt Wolfurt Team ocean in

RB = Abkürzung Red Bull (Fertigware Energy Drink)

RB IP = Abkürzung für RB Service Ingredients Products (Rohstoffversorgung)


Zollabwicklung Export[Bearbeiten]

Die Anmeldung zu einem Ausfuhrverfahren.

Auftraggeber Beschreibung Zollanmeldung Weiterleitung der Ausfuhranmeldung
RB IP LKW nach CH Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch keine Weiterleitung wegen Anschluss T2 (s.u.)
RB IP CTR nach USA Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch an Spediteur gem. Kundenauftrag und Verfahrensanweisung
Sunpor LKW oder CTR Genehmigter Warenort gem. vorgeschriebener Ladestelle Postfach Team Sunpor

Zollabwicklung Transit[Bearbeiten]

Die Anmeldung zu einem Versandverfahren.

Auftraggeber Beschreibung Zollanmeldung Erstellung des T2 und anschließend Weiterleitung des erstellten T2
RB IP LKW (Aromastoffe) nach Widnau (CH) Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch Empfänger

Die Löschung aus einem Versandverfahren.

Auftraggeber Beschreibung Zollanmeldung Löschung des T1 und Info darüber an RB
RB LKW (Fertigware) aus Widnau (CH) Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch INFO im Falle von Abweichungen an RB


genehmigte Warenorte[Bearbeiten]

Eine andere Bezeichnung für genehmigter Warenort ist Zugelassener Warenort und die zolltechnische Bezeichnung für genehmigter Warenort lautet TIN.

Zollabwicklung über DRITTE[Bearbeiten]

Wenn ein Dienstleister für uns Verzollungen durchführt, benötigt er eine Zollvollmacht von uns. Da diese Vollmachten eine rechtliche Dimension haben, müssen diese genau geprüft werden. Daher dürfen Vollmachten an Dritte nur durch die Abteilung Zoll nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung unterschrieben und damit freigegeben werden.

Rundmail Dienstag, 18. Februar 2020[Bearbeiten]


Von: Georg RAINALTER (g.rainalter@berger-logistik.com)
Gesendet: Dienstag, 18. Februar 2020 12:57
An: Berger_Intern_mit_Italien <Berger_intern_mit_Italien@berger-logistik.com>; Berger_Graz <Berger_Graz@berger-logistik.com>; Berger_Wien <Berger_Wien@berger-logistik.com>
Cc: Markus LEY (m.ley@berger-logistik.com) <M.Ley@berger-logistik.com>; Roland STRAUSS <r.strauss@berger-gruppe.com>
Betreff: AW: Verzollungsvollmachten

Hallo Zusammen!

Wir möchten aus gegebenen Anlass noch einmal darauf aufmerksam machen, dass alle Vollmachten an Dritte, die eine Zollrelevanz haben, unbedingt durch die Abteilung Zoll geprüft und unterfertigt werden müssen. Es stehen speziell bei Verzollungsvollmachten zur „Direkten Zollvertretung“ oftmals kleingedruckt Bedingungen, die aus Sicherheitsrelevanten Aspekten nicht akzeptabel sind. (z.B. Berechtigung für den Dienstleister, Untervollmachten an andere Dienstleister im Namen von BL weiterzugeben).

Eine direkte Zollvertretung bedeutet, dass der Dienstleister die Verzollung in direkter Vertretung von BL durchführt – hier haftet BL auch für die Verzollung und macht diese aber nicht selbst.

Ich möchte Euch um Eure Unterstützung diesbezüglich bitten, um das Risiko für BL möglichst gering zu halten.

Danke für Euer Verständnis und

Mit freundlichen Grüßen

Georg RAINALTER

Rundmail Donnerstag, 25. März 2021[Bearbeiten]


Von: Georg RAINALTER (g.rainalter@berger-logistik.com)
Gesendet: Donnerstag, 25. März 2021 12:24
An:air.team.graz (air.team.graz@berger-logistik.com); air.team.vienna (air.team.vienna@berger-logistik.com); ocean.team.vienna (ocean.team.vienna@berger-logistik.com); ocean.team.imp (ocean.team.imp@berger-logistik.com); road.team (road.team@berger-logistik.com); Rail Team (rail.team@berger-logistik.com); Bernhard BRAUN (b.braun@berger-logistik.com) <B.BRAUN@berger-logistik.com>; Maximilian HÜHNERSBICHLER (m.huehnersbichler@berger-logistik.com)
Cc: Carl AZINGER (c.azinger@berger-logistik.com); Kurt LEIDINGER (k.leidinger@berger-logistik.com); Markus LEY (m.ley@berger-logistik.com) <M.Ley@berger-logistik.com>; Thomas MEIXNER (t.meixner@berger-logistik.com) <T.Meixner@berger-logistik.com>; René GÖLTL (r.goeltl@berger-logistik.com) <R.Goeltl@berger-logistik.com>; Armin MAYR (a.mayr@berger-logistik.com) <A.Mayr@berger-logistik.com>; Daniel TSCHOLL (d.tscholl@berger-logistik.com) <D.TSCHOLL@berger-logistik.com>
Betreff: AW: Zollabfertigungen über unser Abgabenkonto

Liebe KollegInnen,

aus gegeben Anlass möchten wir euch um folgende Anforderung bitten:

Da im letzten Jahr erhebliche Zoll-Abgaben über unser Abgabenkonto gelaufen sind und wir hier aufgrund unseres AEO-Status auch verpflichtet sind, dieses zu monitoren, ist es ab sofort notwendig, dass die Abteilung-Zoll alle Import-Verzollungen, die durch Zolldienstleister über unser Abgabenkonto abgefertigt werden, zusammen mit den für die Abfertigung benötigten Dokumente (Handelsrechnung, BL/Airwaybill, etc.) zur Verfügung gestellt bekommt. Wir werden monatliche die Buchungen auf dem Abgabenkonto mit den Import-Verzollungen bzw. den daraus entstandenen Zoll-Abgaben abgleichen.

Das hat abgesehen vom Monitoren des Abgabenkontos auch den Vorteil, dass wir diese Zollabfertigungen auch stichprobenartig kontrollieren können – dies ist vor allem vor dem Hintergrund wichtig, dass unsere Zolldienstleister in absoluter Mehrheit in direkter Vertretung verzollen. Somit haben wir eine bessere Kontrolle unserer Zolldienstleister und können diese auch bewerten.

Zur genauen Erklärung: Das betrifft alle Importverzollungen, die in Österreich für Österr. Kunden durchgeführt werden und bei denen Zollabgaben über unser Abgabenkonto entstehen. Die Zollabgaben sind auf dem Abgabenbescheid unter dem Punkt „A00“ oder „B00“ erfasst. Sollten hierzu Fragen entstehen, stehen wir natürlich jederzeit zur Verfügung.

Ich möchte euch bitten, die Unterlagen immer an die Mailadressen

g.rainalter@berger-logistik.com

d.tscholl@berger-logistik.com

zu schicken.

Wir bedanken uns für im Voraus für eure Unterstützung und wünschen noch einen schönen Arbeitstag!

Mit freundlichen Grüßen

Georg RAINALTER

Gesetzliche Bestimmungen[Bearbeiten]

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind:

  • Zollkodex der Europäischen Union (UZK)
  • Zollkodex-Durchführungsverordnungen (ZK-DVO)
  • nationale Durchführungsbestimmungen (z. Bsp. österr. Zollrechtsdurchführungsgesetz und - verordnungen, Umsatzsteuergesetz und Bundesabgabenordnung, Finanzstrafgesetz u.a.m.)

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter