DPA Zollabwicklung Red Bull

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Hier findet man die Beschreibung und die Richtlinien zur Zollabwicklung für alle Transport die über Duisburg abgewickelt werden.

Ablauf

Zollabwicklung Red Bull - Deepsea-Verkehre

Ware aus der Schweiz

Anlieferung bei DPA grundsätzlich immer mit T1 (Drittlandsware) mit Bestimmungszollstelle DE002656 Zollamt Duisburg-Ruhrort

  • Die auf den Empfänger ausgestellten T1 werden in Duisburg auftrags DPA unter Zuhilfenahme von Compass Spedition gestellt und durch das Zollamt Duisburg-Ruhrort erledigt.

Ware aus Österreich

Anlieferung bei DPA entweder mit Ausfuhrbegleitdokument (ABD) oder T1 (Bestimmungszollstelle DE002656), abhängig von Transportmittel (LKW / Bahn) und Warenart (mit oder ohne vorgemerktem Dittlandsanteil)

per LKW (unabhängig ob AV/S oder Nicht AV/S) per Bahn falls Nicht-AV/S per Bahn falls AV/S-Ware
1x ABD pro Truck 1x ABD pro Waggongruppe (d.h. 5 WGG) 1x T1 pro Waggongruppe (d.h. 5 WGG)

Die österr. Ausfuhrerklärung wird auftrags DPA unter Zuhilfenahme von Compass Spedition innerhalb von 3 Monaten ab Ausstellungsdatum durch das Zollamt Duisburg-Ruhrort im e-Zoll erledigt. Voraussetzung für den positiven Abschluss im e-Zoll (ATLAS) ist die Erledigung des Anschluss-T1 (s.u.).

Transport in Seecontainer von Duisburg bis Port of Loading

  • Neuerstellung mit EU-Austrittszollamt im POL gem. Hauptlaufanforderungen
  • Abgangszollstelle Duisburg-Ruhrort, Zollamt N° DE002656
  • Aussteller Compass Spedition = Hauptverpflichteter gegenüber deutschem Zoll
POL Port of Loading Code Terminal in POL Name Bestimmungszollstelle / EU-Austrittszollstelle Zollamt N°
Antwerpen BEANRPSAM ANTWERPEN D BUREAU DE DOUANE BE101000
Rotterdam NLRTMAPM Rotterdam/reeweg simplified proc. NL000510
Rotterdam NLRTMECTDDE Rotterdam/reeweg simplified proc. NL000510
Rotterdam NLRTMECTDDW Rotterdam/reeweg simplified proc. NL000510
  • Ist die Gültigkeit bis Ankunft am Terminal im POL nicht ausreichend, muss ein weiteres T1 erstellt werden
  • Pro Container ein T1
  • Gültiges T1 ist Voraussetzung für Übernahme am Terminal und anschließender Verschiffung

Das (Original-) T1 begleitet den Container und wird vom Zoll an den entsprechenden Terminals im Seehafen erledigt. Eine Kopie wird von DPA in Car_0 auf Ebene Reise abgespeichert. Falls ein T1 nicht fristgerecht erledigt wurde, ergeht eine Erinnerung von Compass Spedition an DPA und in weiterer Folge an Berger Logistik zum Einleiten weiterer Schritte.

Mitgeltende Unterlagen für Lieferungen aus Widnau/Schweiz nach JAPAN

Als Nachweis des Direktbeförderungsgebotes stellt DPA für jeden Container eine Non Manipulation Declaration (NMD) aus.

siehe auch

Verantwortlicher

Anton Hager