Transporteurserklärungen
Die Vorholung für eine Sendung eines Bekannten Versenders oder Geschäftlichen Versenders, darf nur von einem Transporteur abgewickelt werden, welche die Transporteurserklärung gemäß Anlage 6-E unterzeichnet hat. Damit bestätigt dieser die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zur "sicheren Lieferkette". Das Beauftragen eines anderen Transporteurs führt dazu, dass die Sendung "unsicher" wird und somit am Flughafen geröntgt werden muss.
Fakten
Schutz der Fracht bei Beförderung
Um sicherzustellen, dass Sendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung vor unbefugtem Eingriff geschützt sind,
a) werden die Sendungen vom reglementierten Beauftragten, bekannten Versender oder geschäftlichen Versender so verpackt oder versiegelt, dass etwaige Manipulationen unmittelbar zu erkennen sind; ist dies nicht möglich, sind alternative Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Unversehrtheit der Sendung zu ergreifen, und
b) ist der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert werden sollen, zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR-Seile zu sichern, damit etwaige Manipulationen unmittelbar zu erkennen sind, die Ladeflächen von Pritschenfahrzeugen sind zu überwachen;
c) Unmittelbar vor dem Beladen wird der Frachtraum durchsucht und die Integrität dieser Durchsuchung bleibt bis zum Abschluss des Beladens bestehen;
d) Die Fahrer legen zwischen Abholung und Zustellung keinen außerplanmäßigen Halt ein. Ist dies unvermeidlich, kontrolliert der Fahrer bei seiner Rückkehr die Sicherheit der Ladung und die Unversehrtheit von Verschlüssen und/oder Siegeln. Stellt der Fahrer Anzeichen von Manipulation fest, unterrichtet er seinen Vorgesetzten und die Luftfracht/Luftpost wird nur mit entsprechender Mitteilung zugestellt;
e) ist die Transporteurserklärung gemäß Anlage 6-E von dem Transporteur, der die Beförderungsvereinbarung mit dem reglementierten Beauftragten, bekannten Versender oder geschäftlichen Versender geschlossen hat, abzugeben, wenn der Transporteur nicht selbst als reglementierter Beauftragter zugelassen ist.
Die unterzeichnete Erklärung ist von dem reglementierten Beauftragten, bekannten Versender oder geschäftlichen Versender aufzubewahren, in dessen Namen die Beförderung durchgeführt wird. Eine Kopie der unterzeichneten Erklärung erhält auf Anfrage auch der reglementierte Beauftragte oder das Luftfahrtunternehmen, der bzw. das die Sendung erhält, oder die jeweilige zuständige Behörde.
Als Alternative zu Buchstabe e kann der Transporteur dem reglementierten Beauftragten, bekannten Versender oder geschäftlichen Versender, für den er die Beförderung durchführt, den Nachweis erbringen, dass er von einer zuständigen Behörde zertifiziert oder zugelassen wurde.
Dokumente
Unterschriebene Transporteurserklärungen (3 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum):
| Ausstellungsdatum | Transporteur | Anmerkung |
|---|---|---|
| 2018.04.18 | Anlage 6-E_Felber_GmbH_signed | mit Schulungsnachweis |
| 2018.04.18 | Anlage 6-E_Flori_signed | mit Schulungsnachweis |
| 2018.12.14 | Anlage 6-E_Taxi Garger | mit Schulungsnachweis |
| 2018.12.17 | Anlage 6-E_Flott_Trans | mit Schulungsnachweis |
| 2018.12.11 | Anlage 6-E_XL_Transporte | mit Schulungsnachweis |
| 2018.12.14 | Anlage 6-E_Poscharnegg | mit Schulungsnachweis |
| 2018.12.11 | Anlage 6-E_Tuscher | mit Schulungsnachweis |
| 2018.12.11 | Anlage 6-E_EES | mit Schulungsnachweis |
| 2018.12.19 | Anlage 6-E_Cancola | mit Schulungsnachweis |
| 2020.10.13 | Anlage_6-E_2020_Englmayer_signed | mit Schulungsnachweis |
| Datum | Transporteur |
Nicht mehr aktuell
Zusatzattribut in Lbase
Der Erhalt der unterschriebenen Transporteurserklärungen wird als Zusatzattribut in Lbase dokumentiert.
Transporteurserklärungen für Kunden
Wir stellen keine Transporteurserklärungen aus!
Gemeldet an den Kunden wird nur unser Status bzw. der Nachweis unserer Registrierung als Reg. Beauftragter.
Als Konformitäts-Nachweis kann von den uns eingesetzten Frächtern die unterschriebene Transporteurserklärung übermittelt werden.
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Stefan Dachauer