Kategorie:Reglementierter Beauftragter

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Der Begriff Reglementierter Beauftragter ist ein Status den Luftfrachtunternehmen, Speditionen u. Ä. beantragen können, um eine einfachere Abwicklung von "sicherer Luftfracht" zu erreichen. Durch die Zulassung (in Österreich durch Bescheid des BMK) darf ein Reglementierter Beauftragter eine Fracht, die ihm von einem Versender übergeben wurde als "sicher / secured" oder "unsicher / unsecured" einteilen und unsichere Fracht durch geeignete Kontrollmethoden sicher machen.

Rechtliche Grundlagen[Bearbeiten]

Die Anschläge vom 11. September 2001 in New York und Washington zeigten, dass der Terrorismus eine der größten Bedrohungen für die Ideale der Demokratie und der Freiheit und für den Frieden darstellt, welche die grundlegenden Werte der Europäischen Union (EU) sind. Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sollte der Schutz der Bürger in der Zivilluftfahrt jederzeit gewährleistet werden, indem unrechtmäßige Eingriffe verhindert werden. Um dies zu erreichen, wurden in den zuständigen Gremien der EU detaillierte Vorschläge zum Regelungskomplex Luftsicherheit erarbeitet.

  • Die Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998 sowie deren Änderungen beschreiben detaillierte Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für den Schutz der Zivilluftfahrt vor unrechtmäßigen Eingriffen, die die Sicherheit der Zivilluftfahrt gefährden.

Anforderungen an die Unternehmen[Bearbeiten]

Der Reglementierter Beauftragter legt der jeweiligen zuständigen Behörde ein Luftfracht Sicherheitsprogramm vor. In dem Programm werden die Methoden und Verfahren beschrieben, die der Beauftragte einzuhalten hat, um den Anforderungen der EU-Verordnung (EG) Nr.300/2008 und ihrer Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998 und deren Änderungen zu entsprechen. In dem Programm ist auch darzulegen, wie der Beauftragte selbst die Einhaltung dieser Methoden und Verfahren zu überwachen hat.

Das Luftfracht Sicherheitsprogramm wird durch den benannten Sicherheitsbeauftragten erstellt.

Gefahren in der Luftfahrt[Bearbeiten]

Eine Gefahr ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines nicht unerheblichen Schadenseintritts. Der Gefahrenbegriff lässt sich in konkrete Gefahr und abstrakte Gefahr unterteilen.

Konkrekte Gefahr[Bearbeiten]

  • Angreifer und Ziel des Angriffs sind bekannt
  • Gezielte und zeitlich befristete Abwehrmaßnahmen im Einzelfall

Abstrakte Gefahr[Bearbeiten]

  • Angreifer und Ziel des Angriffs sind nicht bekannt
  • Permanente Sicherheitsmaßnahmen

Dadurch entsteht eine permanente Spannung zwischen Sicherheitsmaßnahmen und Verkehrsfluss.

Unterschiede in der Sicherheit[Bearbeiten]

Wir unterscheiden zwischen:

Safety[Bearbeiten]

Innere Sicherheit - Abwehr betriebsbedingter Gefahren = Luftverkehrssicherheit (Bsp. Tschernobyl)

Security[Bearbeiten]

Äußere Sicherheit - Abwehr äußerer Gefahren = Luftsicherheit (Bsp. 9/11)

Begriffsdefinitionen[Bearbeiten]

Sicherheitsbeauftragter[Bearbeiten]

Der Sicherheitsbeauftragter ist für die Erstellung des Luftfrachtsicherheitsprogramms und die Durchführung und Beaufsichtigung des Sicherungsmaßnahmen im Unternehmen oder in seinem Unternehmensteil (Standort) verantwortlich. Er organisiert die erforderlichen Schulungen nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm in seinem Unternehmen und trägt dafür Sorge, dass auch die Unterauftragnehmer ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und der erforderlichen Schulungsmaßnahmen nachkommen.

Er ist verantwortlich und hat mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Gesetze zu tragen. Verfügt ein Unternehmen über mehrere Niederlassungen, genügt die Ernennung eines einzelnen Sicherheitsbeauftragten. Für jede Niederlassung muss von dieser Person ein Vertraulicher Verantwortlicher ernannt werden. Er ist dem Sicherheitsbeauftragten direkt unterstellt.

Bekannter Versender[Bearbeiten]

Bekannte Versender sind entsprechend anerkannte oder behördlich zugelassene Unternehmen (Produzenten und/oder Versender),

  1. die Fracht erstmalig in Sendungsumlauf bringen und diese auf eigene Rechnung versenden (das heißt, das Unternehmen versendet die Fracht nicht im Auftrag eines anderen Unternehmens) und
  2. deren Betriebsverfahren den Sicherheitsvorschriften entsprechen, die es gestatten, die betreffende Fracht auf dem Luftweg zu befördern.

Die jeweilige Sendung muss ihren Ursprung in einer Betriebsstätte des Unternehmens haben.

Reglementierter Beauftragter[Bearbeiten]

Unternehmen wie Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten. Dieser muss die Sicherungsmaßnahmen durchführen, die gewährleisten, dass die Fracht zu keiner Zeit manipuliert werden kann. Hierbei ist besonders auf entsprechend zuverlässiges und geschultes Personal zu achten. Er muss für die Aufrechterhaltung eines gewissen Sicherheitsstandards sorgen. Erhält er "nicht sichere / unsecured" Fracht, muss er geeignete Kontrollen durchführen, um ihr den Status "sicher / secured" erteilen zu dürfen.

Durch das Verfahren der "sicheren Lieferkette" wird der größte Teil der Fracht schon "sicher / secured" bei den Luftfahrtunternehmen angeliefert. Sendungen, die nicht "sicher / secured" angeliefert werden können, müssen vor dem Verladen in ein Luftfahrzeug einer zugelassenen Kontrollmethode unterzogen werden.

Sichere Lieferkette[Bearbeiten]

Unter diesem Begriff sind alle Akteure und Maßnahmen zu verstehen, die mit dem Versand von Luftfracht unter der Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen in Verbindung stehen. Letztlich dürfen Luftfahrtunternehmen ihre Luftfahrzeuge nur mit Fracht beladen, die als sicher eingestuft wurde. Diese Einstufung resultiert zum Beispiel aus einer erfolgreichen Kontrolle (Durchsuchung, Röntgen, etc.) der Luftfracht durch einen Reglementierten Beauftragten.

Durch das Verfahren der "sicheren Lieferkette" wird der größte Teil der Fracht schon "sicher / secured" bei den Luftfahrtunternehmen angeliefert. Sendungen, die nicht "sicher / secured" angeliefert werden können, müssen vor dem Verladen in ein Luftfahrzeug durch einen Reglementierten Beauftragten einer zugelassenen Kontrollmethode unterzogen werden.

Der Status der als "sicher / secured" eingestuften Luftfracht ist aufrecht zu erhalten und die Fracht ist gegen unbefugte Zugriffe und Manipulation zu schützen. Die Lieferkette kann stromaufwärts bis zum Versender, bei dem die Fracht ihren Ursprung hat, erweitert werden. Die daran beteiligten Unternehmen müssen dafür im Vorfeld des Versands der Fracht entsprechende Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Der zeitliche, logistische beziehungsweise qualitätsmäßige Vorteil einer so erweiterten sicheren Lieferkette besteht darin, dass die Luftfracht am Flughafen ohne eine erneute Kontrolle in das Luftfahrzeug verladen werden kann.

Unsichere Fracht[Bearbeiten]

Sollte die Fracht von einem unbekannten Versender sein oder in irgendeiner Weise manipuliert erscheinen, die sichere Lieferkette unterbrochen worden sein, die Fracht mit Unbefugten in Kontakt gekommen sein, oder zu einem Zeitpunkt unbeaufsichtigt gewesen sein, ist die Fracht als "unsecured" einzustufen. Unsichere Fracht muss einer Kontrolle unterzogen werden. Der MAWB ist zu deklarieren mit "unknown shipper", was für die Handling Agenten der Auftrag ist, die Ware screenen zu lassen und somit sicher zu machen.

Luftfracht mit hohem Risiko[Bearbeiten]

Folgende Luftfrachtsendungen gelten als Luftfracht mit hohem Risiko (unabhängig davon ob von bekanntem oder nicht bekanntem Versender)

a) aus einem in Anlage 6-I aufgeführtem Drittland (siehe Anlage 6-I) ankommen, oder

b) Anzeichen erheblicher Manipulation in einem Maße aufweisen, dass das Einbringen eines verbotenen Gegenstandes ermöglicht hätte, oder anderweitig verdächtig sind, oder

c) von der zuständigen Behörde, einer Strafverfolgungs-/Vollzugsbehörde oder einem Nachrichtendienst als Luftsicherheitsrisiko gemeldet wurden.

-> Luftfracht mit hohem Risiko unterliegt strengeren Screening Anforderungen. Das Eintreten eines solchen Falles ist immer dem Sicherheitsbeauftragten zu melden.

. siehe auch: Luftfracht Sicherheitsprogramm Fakten

Handling Prozedur Lageragenten[Bearbeiten]

Bei einer Sendung eines Bekannten Versender, hat der Handling Agent Namen des Fahrers und Kennzeichen zu notieren. Zusätzlich muss eine Führerscheinkopie gemacht werden.



Registrierungsnummer für Berger Logistik Standorte[Bearbeiten]

siehe Registrierungsnummer RegB für Berger Logistik Standorte

Schulung / Seminar / Fachtagung[Bearbeiten]

2016.11.08 - „Interne Qualitätskontrolle“ Jahrestagung der reglementierten Beauftragten am 08. November 2016 im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie im Festsaal II,III - SURDO + AMBMA teilgenommen

Weblinks[Bearbeiten]

siehe auch[Bearbeiten]

Verfahrensanweisung Intra-Wiki: VA Luftfracht Sicherheitsprogramm

Verfahrensanweisung Intra-Wiki: Gefahrenabwehr-Sicherung Standort Wörgl

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Stefan Dachauer