Kategorie:Zollabwicklung

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Unter Zollabwicklung sind Informationen angeführt, die beim Transport von Waren über Zollgrenzen hinweg zu beachten sind. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Zoll- und Steuerbestimmungen ist Grundvoraussetzung für die Erbringung unserer Dienstleistungen.

Ablauf

Unsere eigenen Zollanmeldungen werden von den Mitarbeitern unseres Teams in Ludesch eingegeben.

Alle erforderlichen Zolldokumente sind zur Bearbeitung an das Team Ludesch zu übermitteln.


Zollabwicklung Luftfracht Graz & Wien

Zollabwicklung Luftfracht Import / Export - Wien

Bei Sendungen, die als Luftfracht in Schwechat abgewickelt werden, werden die zollrelevanten Aufgaben an Cargo Clearing Service GmbH übergeben.

Je nach Kundenauftrag kann das die Erstellung einer Ausfuhr (EX400), die Erledigung des Austritts (EC464+EC465), eine Importverzollung (IM500) oder die Erstellung eines T1-Papiers (TR100) sein, als auch die mit derartigen Abwicklungen verbundenen Tätigkeiten. Gemeinsam mit dem Auftrag an CCS übermitteln wir auch die vom Kunden bereitgestellten Papiere. Die Abrechnung erfolgt in zweiwöchentlichen Rechnungen, unterteilt nach Export und Import.

Zollabwicklung Luftfracht Import / Export - Graz

Bei Sendungen, die als Luftfracht in Fernitz abgewickelt werden, werden die zollrelevanten Aufgaben an Cargo Clearing Service GmbH übergeben.

Je nach Kundenauftrag kann das die Erstellung einer Ausfuhr (EX400), die Erledigung des Austritts (EC464+EC465) aber nur bei einem Versand ex Flughafen VIE, eine Importverzollung (IM500) oder die Erstellung eines T1-Papiers (TR100) sein, als auch die mit derartigen Abwicklungen verbundenen Tätigkeiten. Gemeinsam mit dem Auftrag an CCS übermitteln wir auch die vom Kunden bereitgestellten Papiere. Die Abrechnung erfolgt in zweiwöchentlichen Rechnungen, unterteilt nach Export und Import.

Jeglich der Austritt bei einem Versand ex Flughafen GRZ wird vom Swissport Cargo Service Graz erledigt. Der Austritt wird bei der Dokumentenübergabe in Graz automatisch gemeldet. Diese Abrechnung erfolgt mit der Monatsabrechnung.

Zollabwicklung über Büro Ludesch

Zollabwicklung Import

Die Anmeldung zu einem Einfuhrverfahren.

Auftraggeber Bechreibung Zollanmeldung Weiterleitung der Importdokumente
RB LKW aus CH Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch per Auto-Mail gem. Verfahrensanweisung
RB IP CTR per Truck Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch Team ocean in
RB IP CTR per Rail Amtsplatz Zollamt Wolfurt Team ocean in

RB = Abkürzung Red Bull (Fertigware Energy Drink)

RB IP = Abkürzung für RB Service Ingredients Products (Rohstoffversorgung)


Zollabwicklung Export

Die Anmeldung zu einem Ausfuhrverfahren.

Auftraggeber Beschreibung Zollanmeldung Weiterleitung der Ausfuhranmeldung
RB IP LKW nach CH Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch keine Weiterleitung wegen Anschluss T2 (s.u.)
RB IP CTR nach USA Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch an Spediteur gem. Kundenauftrag und Verfahrensanweisung
Sunpor LKW oder CTR Genehmigter Warenort gem. vorgeschriebener Ladestelle Postfach Team Sunpor

Zollabwicklung Transit

Die Anmeldung zu einem Versandverfahren.

Auftraggeber Beschreibung Zollanmeldung Erstellung des T2 und anschließend Weiterleitung des erstellten T2
RB IP LKW (Aromastoffe) nach Widnau (CH) Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch Empfänger

Die Löschung aus einem Versandverfahren.

Auftraggeber Beschreibung Zollanmeldung Löschung des T1 und Info darüber an RB
RB LKW (Fertigware) aus Widnau (CH) Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch INFO im Falle von Abweichungen an RB


genehmigte Warenorte

Eine andere Bezeichnung für genehmigter Warenort ist Zugelassener Warenort und die zolltechnische Bezeichnung für genehmigter Warenort lautet TIN.

Zollabwicklung über DRITTE

Wenn ein Dienstleister für uns Verzollungen durchführt benötigt er eine Vollmacht von uns. Da diese Vollmachten eine rechtliche Dimension haben, müssen diese genau geprüft werden. Daher dürfen Vollmachten an Dritte nur durch die Abteilung Zoll nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung unterschrieben und damit freigegeben werden.

Gesetzliche Bestimmungen

Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind:

  • Zollkodex der Europäischen Union (ZK)
  • Zollkodex-Durchführungsverordnungen (ZK-DVO)
  • nationale Durchführungsbestimmungen (z. Bsp. österr. Zollrechtsdurchführungsgesetz und - verordnungen, Umsatzsteuergesetz und Bundesabgabenordnung, Finanzstrafgesetz u.a.m.)

siehe auch

Verfahrensanweisung Zollabwicklung Ludesch

Zollsoftware Telotec

Verantwortlicher

Maja Lukic