Kategorie:Zollabwicklung
Unter Zollabwicklung sind Informationen angeführt, die beim Transport von Waren über Zollgrenzen hinweg zu beachten sind. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Zoll- und Steuerbestimmungen ist Grundvoraussetzung für die Erbringung unserer Dienstleistungen.
Ablauf
Unsere eigenen Zollanmeldungen werden von den Mitarbeitern unseres Teams in Ludesch eingegeben.
Alle erforderlichen Zolldokumente sind zur Bearbeitung an das Team Ludesch zu übermitteln.
Zollabwicklung Luftfracht Graz & Wien
Zollabwicklung Luftfracht Import / Export Wien
Bei Sendungen, die als Luftfracht in Schwechat abgewickelt werden, werden die zollrelevanten Aufgaben an Cargo Clearing Service GmbH übergeben.
Je nach Kundenauftrag kann das die Erstellung einer Ausfuhr (EX400), die Erledigung des Austritts (EC464+EC465), eine Importverzollung (IM500) oder die Erstellung eines T1-Papiers (TR100) sein, als auch die mit derartigen Abwicklungen verbundenen Tätigkeiten. Gemeinsam mit dem Auftrag an CCS übermitteln wir auch die vom Kunden bereitgestellten Papiere. Die Abrechnung erfolgt in zweiwöchentlichen Rechnungen, unterteilt nach Export und Import.
Zollabwicklung Luftfracht Import / Export Graz
Informationen folgen
Zollabwicklung über Büro Ludesch
Zollabwicklung Import
Die Anmeldung zu einem Einfuhrverfahren.
| Auftraggeber | Bechreibung | Zollanmeldung | Weiterleitung der Importdokumente |
|---|---|---|---|
| RB | LKW aus CH | Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch | per Auto-Mail gem. Verfahrensanweisung |
| RB IP | CTR per Truck | Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch | Team ocean in |
| RB IP | CTR per Rail | Amtsplatz Zollamt Wolfurt | Team ocean in |
RB = Abkürzung Red Bull (Fertigware Energy Drink)
RB IP = Abkürzung für RB Service Ingredients Products (Rohstoffversorgung)
Zollabwicklung Export
Die Anmeldung zu einem Ausfuhrverfahren.
| Auftraggeber | Beschreibung | Zollanmeldung | Weiterleitung der Ausfuhranmeldung |
|---|---|---|---|
| RB IP | LKW nach CH | Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch | keine Weiterleitung wegen Anschluss T2 (s.u.) |
| RB IP | CTR nach USA | Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch | an Spediteur gem. Kundenauftrag und Verfahrensanweisung |
| Sunpor | LKW oder CTR | Genehmigter Warenort gem. vorgeschriebener Ladestelle | Postfach Team Sunpor |
Zollabwicklung Transit
Die Anmeldung zu einem Versandverfahren.
| Auftraggeber | Beschreibung | Zollanmeldung | Erstellung des T2 und anschließend Weiterleitung des erstellten T2 |
|---|---|---|---|
| RB IP | LKW (Aromastoffe) nach Widnau (CH) | Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch | Empfänger |
Die Löschung aus einem Versandverfahren.
| Auftraggeber | Beschreibung | Zollanmeldung | Löschung des T1 und Info darüber an RB |
|---|---|---|---|
| RB | LKW (Fertigware) aus Widnau (CH) | Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch | INFO im Falle von Abweichungen an RB |
genehmigte Warenorte
Eine andere Bezeichnung für genehmigter Warenort ist Zugelassener Warenort und die zolltechnische Bezeichnung für genehmigter Warenort lautet TIN.
Zollabwicklung über DRITTE
Gesetzliche Bestimmungen
Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind:
- Zollkodex der Europäischen Union (ZK)
- Zollkodex-Durchführungsverordnungen (ZK-DVO)
- nationale Durchführungsbestimmungen (z. Bsp. österr. Zollrechtsdurchführungsgesetz und - verordnungen, Umsatzsteuergesetz und Bundesabgabenordnung, Finanzstrafgesetz u.a.m.)
siehe auch
Verfahrensanweisung Zollabwicklung Ludesch
Verantwortlicher
Maja Lukic
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