Kategorie:Zollabwicklung
Unter Zollabwicklung sind Informationen angeführt, die beim Transport von Waren über Zollgrenzen hinweg zu beachten sind. Die Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Zoll- und Steuerbestimmungen ist Grundvoraussetzung für die Erbringung unserer Dienstleistungen.
Ablauf
Unsere eigenen Zollanmeldungen werden von den Mitarbeitern unseres Teams in Ludesch eingegeben.
Alle erforderlichen Zolldokumente sind zur Bearbeitung an das Team Ludesch zu übermitteln.
Zollabwicklung Import
Die Anmeldung zu einem Einfuhrverfahren.
| Auftraggeber | Bechreibung | Zollanmeldung | Weiterleitung der Importdokumente |
|---|---|---|---|
| RB | LKW aus CH | Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch | per Auto-Mail gem. Verfahrensanweisung |
| RB IP | CTR per Truck | Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch | Team ocean in |
| RB IP | CTR per Rail | Amtsplatz Zollamt Wolfurt | Team ocean in |
RB = Abkürzung Red Bull (Fertigware Energy Drink)
RB IP = Abkürzung für RB Service Ingredients Products (Rohstoffversorgung)
Zollabwicklung Export
Die Anmeldung zu einem Ausfuhrverfahren.
| Auftraggeber | Beschreibung | Zollanmeldung | Weiterleitung der Ausfuhranmeldung |
|---|---|---|---|
| RB IP | LKW nach CH | Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch | keine Weiterleitung wegen Anschluss T2 (s.u.) |
| RB IP | CTR nach USA | Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch | an Spediteur gem. Kundenauftrag und Verfahrensanweisung |
| Sunpor | LKW oder CTR | Genehmigter Warenort gem. vorgeschriebener Ladestelle | Postfach Team Sunpor |
Zollabwicklung Transit
Die Anmeldung zu einem Versandverfahren.
| Auftraggeber | Beschreibung | Zollanmeldung | Erstellung des T2 und anschließend Weiterleitung des erstellten T2 |
|---|---|---|---|
| RB IP | LKW (Aromastoffe) nach Widnau (CH) | Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch | Empfänger |
Die Löschung aus einem Versandverfahren.
| Auftraggeber | Beschreibung | Zollanmeldung | Löschung des T1 und Info darüber an RB |
|---|---|---|---|
| RB | LKW (Fertigware) aus Widnau (CH) | Genehmigter Warenort Zementwerkstr. 33 in Ludesch | RB Carmen Gasser |
genehmigte Warenorte
Eine andere Bezeichnung für genehmigter Warenort ist Zugelassener Warenort und die zolltechnische Bezeichnung für genehmigter Warenort lautet TIN.
Gesetzliche Bestimmungen
Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen sind:
- Zollkodex der Europäischen Union (ZK)
- Zollkodex-Durchführungsverordnungen (ZK-DVO)
- nationale Durchführungsbestimmungen (z. Bsp. österr. Zollrechtsdurchführungsgesetz und - verordnungen, Umsatzsteuergesetz und Bundesabgabenordnung, Finanzstrafgesetz u.a.m.)
siehe auch
Verfahrensanweisung Zollabwicklung Ludesch
Verantwortlicher
Anton Hager
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