Binder-Kundenvorschriften

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Hier findest Du kundenspezifische Abrechnungs- bzw. Belegrückmeldungsvorschriften

Abrechnungsvorschriften

ACHTUNG: BEI ALLEN BINDER Rechnungen entweder den ORIGINAL CMR mitsenden ODER wenn kein ORIGINAL CMR vorliegt unbedingt eine Spediteurbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke ausstellen und MITSENDEN ANSONSTEN AKZEPTIERT BINDER DIE RECHNUNG NICHT

Binder Fügen (Kdnr.101007); Binder Jenbach (Kdnr.120325); Binder St. Georgen (Kdnr.121634)

  • Die Akte werden gesammelt siehe Fächer hinter Didi
  • Erstellung einer wöchentlichen Sammelrechnung an den jeweiligen Binder, über die Positionen wo Frachtpapiere da sind.
  • Zuvor müssen aber die genauen Daten (Pellets oder Schnittholz, Gewicht und Kubikmeter) in den Positionen eingepflegt werden.
  • Die genauen Gewichte und Angaben sind den Frachtpapieren zu entnehmen!
  • Frachtpapiere werden mit der Sammelrechnung mitgeschickt.

Binder Kösching (Kdnr.125275)

  • Die Akte werden gesammelt siehe Fächer hinter Didi
  • Erstellung einer wöchentlichen Sammelrechnung an Binder, Kösching über die Positionen wo Frachtpapiere da sind.
  • Zuvor müssen aber die genauen Daten (Pellets oder Schnittholz, Gewicht und Kubikmeter) eingepflegt werden.
  • Die genauen Gewichte und Angaben sind den Frachtpapieren zu entnehmen!
  • ACHTUNG: Für PELLETS und SCHNITTHOLZ wird je eine Sammelrechnung erstellt.
  • Frachtpapiere werden mit der Sammelrechnung mitgeschickt.

Belegrückmeldungsvorschriften

siehe auch

Binder

Verantwortlicher

Menekse Lacin