Zuverlässigkeitsüberprüfung
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Version vom 13. Juli 2016, 14:17 Uhr von Ambma (Diskussion | Beiträge)
Mitarbeiter, die im Unternehmen unbegleiteten Zugang zu Luftfracht haben,müssen eine beschäftigungsbezogene Überprüfung erfolgreich durchlaufen und die entsprechende Erklärung unterzeichnen.
Fakten
Eine beschäftigungsbezogene Überprüfung gemäß EU-VO Nummer 2015/1998, Punkt 11.1.4 benötigen Mitarbeiter von reglementierten Beauftragten, reglementierten Lieferanten, bekannten Versendern, bekannten Lieferanten sowie geschäftlichen Versendern.
Die beschäftigungsbezogene Überprüfung ist bei Zulassung des Unternehmens bzw. bei Eintritt von neuen Mitarbeitern in das Unternehmen vorzunehmen.
Weblinks
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/pruefung/index.html
siehe auch
Verantwortlicher
Dominique Surkamp