Schulungen nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm

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Durch Schulungen können die jeweiligen Personengruppen im Sinne der Luftsicherheitsverordnung Qualifikationen erreichen, um ihre Tätigkeiten im Bereich der Luftfrachtsicherheit wahrzunehmen. Die Reglemente dazu sind in der Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998/Kap.11 zu finden.

Fakten

Jeder Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet, alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des Reglementierten Beauftragten Status erfolgen.

Aktuellen Kurse: aktuelle Kurse bmvit


2014 Schulung nach 11.2.3.9.

2015 Schulung nach 11.2.3.9.

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Dominique Surkamp