Schulungen nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm
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Durch Schulungen können die jeweiligen Personengruppen im Sinne der Luftsicherheitsverordnung Qualifikationen erreichen, um ihre Tätigkeiten im Bereich der Luftfrachtsicherheit wahrzunehmen. Die Reglemente dazu sind in der Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998/Kap.11 zu finden.
Fakten
Jeder Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet, alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des Reglementierten Beauftragten Status erfolgen.
Aktuellen Kurse: aktuelle Kurse bmvit
Weblinks
siehe auch
2014 Schulung nach 11.2.3.9.
- 2014.08.22 - Schulung nach 11.2.3.9. - MA BRUBI Ausgeschieden
- 2014.08.28 - Schulung nach 11.2.3.9. - MA ULUCI Ausgeschieden
2015 Schulung nach 11.2.3.9.
- 2015.08.14 - Schulung nach 11.2.3.9. - MA KELTI Ausgeschieden
Verantwortlicher
Dominique Surkamp