Luftfracht Sicherheitsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen
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|| <qpdf>Luftfracht Sicherheit/2017 VO SA 815 DE.pdf, 2017 VO SA 815 DE </qpdf> | || <qpdf>Luftfracht Sicherheit/2017 VO SA 815 DE.pdf, 2017 VO SA 815 DE </qpdf> | ||
| − | || <qpdf>Luftfracht Sicherheit/Beschluss Cargo DE C(2017)3030 Kleine Änderungen.pdf, Beschluss Cargo DE C(2017)3030 Kleine Änderungen </qpdf> <br> <qpdf>Luftfracht Sicherheit/Zusammenfassung Kleine Änderungen Cargo 06 2017.pdf, Zusammenfassung Kleine Änderungen Cargo 06 2017 </qpdf> | + | || <qpdf>Luftfracht Sicherheit/Beschluss Cargo DE C(2017)3030 Kleine Änderungen.pdf, Beschluss Cargo DE C(2017)3030 Kleine Änderungen </qpdf> <br> |
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| − | || | + | || 04.07.2019 |
| − | || | + | || Ergänzung LFSP bzgl.Beförderung Diplomatenpost |
| − | || | + | || <qpdf>Luftfracht Sicherheit/20190704_Diplomatenpost.pdf, Info Beförderung von Diplomatenpost mit Unterschriften </qpdf> |
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Version vom 4. Juli 2019, 09:01 Uhr
Schriftliche Darstellung aller Sicherungsmaßnahmen des Reglementierten Beauftragten und Bekannten Versender.
Fakten
Luftfracht Sicherheitsprogramm
Mitarbeiterinformation über Änderungen
| Datum | Rundmail MA | Anhang |
|---|---|---|
| 18.11.2016 | LFSP - Änderung der gültigen Entscheidung - 08.11.2016 | ÄnderungenRB112016 |
| 18.07.2017 | 2017 VO SA 815 DE | Beschluss Cargo DE C(2017)3030 Kleine Änderungen |
| 04.07.2019 | Ergänzung LFSP bzgl.Beförderung Diplomatenpost | Info Beförderung von Diplomatenpost mit Unterschriften |
| Datum |
Anweisungen
Folgende Anweisungen sind jederzeit zu befolgen:
Status Überprüfung von Bekannten Versendern
Bei Sendungen eines Bekannten Versender ist vor Übernahme der Ware (1x pro Kalendertag) auf der EU-Datenbank der aktuelle Status des Bekannten Versender zu überprüfen. Hat dieser den Status Bekannter Versender verloren, verliert die Sendung den sicheren Status und muss einer X-Ray Kontrolle unterzogen werden.
LINK: EU-Datenbank
Login Id: KARIN.ERLACHER-BÖHEIM8000
Password: 41P4bX_#
Zutrittsmethode zu den Berger Logistik Büros Air
- Der Zutritt in unsere Büroräumlichkeiten ist nur Mitarbeitern von Berger Logistik erlaubt, bzw. anderen Personen nur in Begleitung von Berger Mitarbeitern.
- Ein unbesetztes Büro muss immer versperrt sein.
Qualitätskontrolle bei der Annahme von Luftfracht
Der Sicherheitsstandard unseres Luftfracht Sicherheitsprogramm verlangt, dass der Prozess der Warenannahme für Luftfrachtsendungen welche in den Export gehen mindestens drei mal die Woche durch einen eigenen Berger Logistik Mitarbeiter überprüft wird. Darum müssen bei jeder Überbringung der Frachtdokumente an den Reglementierten Beauftragten (Handling Agent am Flughafen), folgende Sicherheitsstandards verpflichtend überprüft werden:
- Fracht muss durch den von uns nominierten Frächter in einem geschlossenen Fahrzeug an den Handling Agenten überbracht werden.
- Die Ware darf nicht unbeaufsichtigt auf der Rampe des Handling Agenten gelagert werden.
- Das Lagertor hat außer bei Manipulationen immer geschlossen zu sein.
- Bei Abwesenheit des Handling Personals haben sämtliche Zugänge zum Lager verschlossen zu sein.
Abweichungen zu diesen Standards sind sofort dem Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form zu melden.
Einstellung neuer Luftfrachtmitarbeiter
Eine beschäftigungsbezogene Überprüfung gemäß Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998, Punkt 11.1.4 benötigen Mitarbeiter welche Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben von Reglementierten Beauftragten, Reglementierten Lieferanten, Bekannten Versendern, Bekannten Lieferanten sowie Geschäftlichen Versendern.
Die beschäftigungsbezogene Überprüfung ist bei Zulassung des Unternehmens bzw. vor Aufnahme der Tätigkeit von neuen Mitarbeitern in das Unternehmen vorzunehmen.
Weblinks
EU-Datenbank Reglementierter Beauftragter und Bekannter Versender
siehe auch
Verantwortlicher
Stefan Dachauer