ADN: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 2. Januar 2017, 07:39 Uhr

ADN (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par voie de Navigation) bedeutet Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen.


Fakten

Wenn der Beförderung auf Binnenwasserstraßen eine See- Straßen- Eisenbahn oder Luftbeförderung folgt oder vorausgeht, dürfen anstelle des Beförderungspapiers nach ADN 5.4.1 auch die vorhandenen Beförderungspapiere für den See-, Straßen, Eisenbahn- bzw. Lufttransport verwendet werden.

Dies unter der Voraussetzung, dass die Angaben den Regelungen gem. IMDG-Code, ADR,RID oder oder DGR entsprechen und für den Fall, dass ADN Zusatzangeben erfordert, diese an geeigneter Stelle eingetragen worden sind.

Weblinks

offizielle deutsche Übersetzung ADN

siehe auch

Gefahrgut

Gefahrgutbeauftragter

Verantwortlicher

Alois Schrettl