ADN
ADN (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par voie de Navigation) bedeutet Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen.
Fakten[Bearbeiten]
Wenn der Beförderung auf Binnenwasserstraßen eine See- Straßen- Eisenbahn oder Luftbeförderung folgt oder vorausgeht, dürfen anstelle des Beförderungspapiers nach ADN 5.4.1 auch die vorhandenen Beförderungspapiere für den See-, Straßen, Eisenbahn- bzw. Lufttransport verwendet werden.
Dies unter der Voraussetzung, dass die Angaben den Regelungen gem. IMDG-Code, ADR,RID oder oder DGR entsprechen und für den Fall, dass ADN Zusatzangeben erfordert, diese an geeigneter Stelle eingetragen worden sind.
Weblinks[Bearbeiten]
offizielle deutsche Übersetzung ADN
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Alois Schrettl