Luftfracht Sicherheitsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. November 2016, 14:56 Uhr

Schriftliche Darstellung aller Sicherungsmaßnahmen des Reglementierten Beauftragten und Bekannten Versender.

Fakten

Luftfracht Sicherheitsprogramm


Mitarbeiterinformation über Änderungen

Datum Rundmail MA Anhang
  18.11.2016   LFSP - Änderung der gültigen Entscheidung - 08.11.2016   ÄnderungenRB112016
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Anweisungen

Folgende Anweisungen sind jederzeit zu befolgen:

Status Überprüfung von Bekannten Versendern

Bei Sendungen eines Bekannten Versender ist vor Übernahme der Ware auf der EU-Datenbank der aktuelle Status des Bekannten Versender zu überprüfen. Hat dieser den Status Bekannter Versender verloren, verliert die Sendung den sicheren Status und muss einer X-Ray Kontrolle unterzogen werden.

LINK: EU-Datenbank

Login Id: DOMINIQUE.SURKAMP8000

Password: GR27pcUC

Zutrittsmethode zu den Berger Logistik Büros Air

  • Der Zutritt in unsere Büroräumlichkeiten ist nur Mitarbeitern von Berger Logistik erlaubt, bzw. anderen Personen nur in Begleitung von Berger Mitarbeitern.
  • Ein unbesetztes Büro muss immer versperrt sein.

Qualitätskontrolle bei der Annahme von Luftfracht

Der Sicherheitsstandard unseres Luftfracht Sicherheitsprogramm verlangt, dass der Prozess der Warenannahme für Luftfrachtsendungen welche in den Export gehen mindestens drei mal die Woche durch einen eigenen Berger Logistik Mitarbeiter überprüft wird. Darum müssen bei jeder Überbringung der Frachtdokumente an den Reglementierten Beauftragten (Handling Agent am Flughafen), folgende Sicherheitsstandards verpflichtend überprüft werden:

  • Fracht muss durch den von uns nominierten Frächter in einem geschlossenen Fahrzeug an den Handling Agenten überbracht werden.
  • Die Ware darf nicht unbeaufsichtigt auf der Rampe des Handling Agenten gelagert werden.
  • Das Lagertor hat außer bei Manipulationen immer geschlossen zu sein.
  • Bei Abwesenheit des Handling Personals haben sämtliche Zugänge zum Lager verschlossen zu sein.

Abweichungen zu diesen Standards sind sofort dem Sicherheitsbeauftragten in schriftlicher Form zu melden.

Einstellung neuer Luftfrachtmitarbeiter

Eine beschäftigungsbezogene Überprüfung gemäß Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998, Punkt 11.1.4 benötigen Mitarbeiter welche Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben von Reglementierten Beauftragten, Reglementierten Lieferanten, Bekannten Versendern, Bekannten Lieferanten sowie Geschäftlichen Versendern.

Die beschäftigungsbezogene Überprüfung ist bei Zulassung des Unternehmens bzw. vor Aufnahme der Tätigkeit von neuen Mitarbeitern in das Unternehmen vorzunehmen.

Weblinks

EU-Datenbank Reglementierter Beauftragter und Bekannter Versender

siehe auch

Verantwortlicher

Dominique Surkamp