Transporteurserklärungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Oktober 2016, 09:03 Uhr
Die Vorholung für eine Sendung eines Bekannten Versender oder Geschäftlichen Versender, darf nur von einem Transporteur abgewickelt werden, welche die Transporteurserklärung gemäß Anlage 6-E unterzeichnet hat. Damit bestätigt dieser die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zur "sicheren Lieferkette". Das Beauftragen eines anderen Transporteurs führt dazu, dass die Sendung "unsicher" wird und somit am Flughafen geröntgt werden muss.
Fakten
Schutz der Fracht bei Beförderung
Um sicherzustellen, dass Sendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung vor unbefugtem Eingriff geschützt sind,
a) werden die Sendungen vom reglementierten Beauftragten, bekannten Versender oder geschäftlichen Versender so verpackt oder versiegelt, dass etwaige Manipulationen unmittelbar zu erkennen sind; ist dies nicht möglich, sind alternative Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Unversehrtheit der Sendung zu ergreifen, und
b) ist der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert werden sollen, zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR-Seile zu sichern, damit etwaige Manipulationen unmittelbar zu erkennen sind, die Ladeflächen von Pritschenfahrzeugen sind zu überwachen, und 14.11.2015 L 299/32 Amtsblatt der Europäischen Union DE
c) ist die Transporteurserklärung gemäß Anlage 6-E von dem Transporteur, der die Beförderungsvereinbarung mit dem reglementierten Beauftragten, bekannten Versender oder geschäftlichen Versender geschlossen hat, abzugeben, wenn der Transporteur nicht selbst als reglementierter Beauftragter zugelassen ist.
Die unterzeichnete Erklärung ist von dem reglementierten Beauftragten, bekannten Versender oder geschäftlichen Versender aufzubewahren, in dessen Namen die Beförderung durchgeführt wird. Eine Kopie der unterzeichneten Erklärung erhält auf Anfrage auch der reglementierte Beauftragte oder das Luftfahrtunternehmen, der bzw. das die Sendung erhält, oder die jeweilige zuständige Behörde.
Als Alternative zu Buchstabe c kann der Transporteur dem reglementierten Beauftragten, bekannten Versender oder geschäftlichen Versender, für den er die Beförderung durchführt, den Nachweis erbringen, dass er von einer zuständigen Behörde zertifiziert oder zugelassen wurde.
Dokumente
Unterschriebene Transporteurserklärungen (3 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum):
| Ausstellungsdatum | Transporteur |
|---|---|
| 2016.06.16 | Anlage_6-E_Erro_signed |
| 2014.08.25 | Anlage_6-E_European Expess Service_signed |
| 2014.08.29 | Anlage_6-E_Flori_GmbH_signed |
| 2015.06.25 | Anlage_6-E_Flott-Terminfracht_signed |
| 2015.06.23 | Anlage_6-E_Frachtservice_signed |
| 2014.08.29 | Anlage_6-E_Max_Cancola_signed |
| 2014.08.27 | Anlage_6-E_Montscher_und_Partner_signed |
| 2014.08.28 | Anlage_6-E_Nowak_Transporte_signed |
| 2014.08.29 | Anlage_6-E_Piramex_englisch_signed |
| 2014.06.16 | Anlage_6-E_Reder_signed |
| 2015.06.24 | Anlage_6-E_STL-Koch Logistik_signed |
| 2015.07.26 | Anlage_6-E_Taxi_Garger_signed |
| 2014.08.25 | Anlage_6-E_Tuscher_GmbH_signed |
| 2014.09.01 | Anlage_6-E_XL_Transporte_signed |
| 2016.01.07 | Anlage_6-E_Poscharnegg_signed |
| Datum | Transporteur |
| Datum | Transporteur |
Schulungsnachweis Sicherheitsbewusstsein
| Ausstellungsdatum | Transporteur |
|---|---|
| 2016.10.03 | Flott |
| 2013.09.21 | Tuscher |
| 2016.01.04 | XL-Transporte |
| 2016.01.25 | Poscharnegg |
| Datum | Transporteur |
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Dominique Surkamp