Sicherheitsbeauftragter beim Reglementierten Beauftragten: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Logistik-Wiki
Zur Navigation springenZur Suche springen
Zeile 28: Zeile 28:
  
 
'''Vertraulicher Verantwortlicher in den Niederlassungen:'''
 
'''Vertraulicher Verantwortlicher in den Niederlassungen:'''
 +
ist noch im Meldeprozess bei BMK
 +
* [http://blsvwiki001.berger-logistik.com/Intra-Wiki/GARTLGRUBER_Michael,_4423 Graz/GRZ - Michael Gartlgruber, DW4423]
 +
** <qpdf>Luftfracht Sicherheit/20201030_Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten - M.Gartlgruber.pdf, Bestellung zur verantwortlichen Person GRZ</qpdf>
  
 +
 +
***nicht mehr aktuell***
 
* [http://blsvwiki001/Intra-Wiki/ERLACHER_Raimund,_4422 Graz/GRZ - Raimund Erlacher, DW 4422]
 
* [http://blsvwiki001/Intra-Wiki/ERLACHER_Raimund,_4422 Graz/GRZ - Raimund Erlacher, DW 4422]
 
** <qpdf>Luftfracht Sicherheit/20200219_Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten - R.Erlacher.pdf, Bestellung zur verantwortlichen Person GRZ</qpdf>
 
** <qpdf>Luftfracht Sicherheit/20200219_Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten - R.Erlacher.pdf, Bestellung zur verantwortlichen Person GRZ</qpdf>

Version vom 16. Oktober 2020, 12:55 Uhr

Ein geschulter Sicherheitsbeauftragter ist beim Reglementierten Beauftragten zu bestellen.

Fakten

Verantwortung des Sicherheitsbeauftragter

Der Sicherheitsbeauftragte ist für die Erstellung des Luftfracht Sicherheitsprogramms und die Durchführung und Beaufsichtigung des Sicherungsmaßnahmen im Unternehmen oder in seinem Unternehmensteil (Standort) verantwortlich. Er organisiert die erforderlichen Schulungen nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm in seinem Unternehmen und trägt dafür Sorge, dass auch die Unterauftragnehmer ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und der erforderlichen Schulungsmaßnahmen nachkommen.

Er ist verantwortlich und hat mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Gesetze zu tragen. Verfügt ein Unternehmen über mehrere Niederlassungen, genügt die Ernennung eines einzelnen Sicherheitsbeauftragten. Für jede Niederlassung muss von dieser Person ein Vertraulicher Verantwortlicher ernannt werden. Er ist dem Sicherheitsbeauftragten direkt unterstellt. Es ist eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung durchzuführen, was gem. DVO 2019/103 zur Änderung der DVO 2015/1998 bedeutet, dass eine Strafregisterbescheinigung spätestens alle zwölf Monate eingeholt werden muss.


Der Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet:

  • alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des BMK zu besuchen! Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des „reglementierten Beauftragten Status“ erfolgen. Aktuellen Kurse sind zu finden auf: -> aktuelle Kurse BMK
  • Änderungen das Unternehmen oder den Sicherheitsbeauftragten selbst betreffend, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie so rasch als möglich schriftlich bekanntzugeben -> Anlage 6A Verpflichtungserklärung a) und b)


Sicherheitsbeauftragter ist:

Vertraulicher Verantwortlicher in den Niederlassungen: ist noch im Meldeprozess bei BMK



SÜP - Sicherheitsüberprüfung:

Mitarbeiter durchgeführt am durch
  Dachauer Stefan   24.11.2016   BVT
  Erlacher-Böheim Karin   24.11.2016   BVT

Original Unterlagen liegen in der Personalakte in der Personalabteilung.

CARGO-Security Grundkurs für reglementierte Beauftragte

"Sicherheitsbeauftragte beim Reglementierten Beauftragten"

Sicherheitsbeauftragter bis 27.03.2023

Auffrischungskurs bis spät. März 2023 machen!

Sicherheitsbeauftragter (Stv.)

gültig bis 09.10.2023

Auffrischungskurs bis spät. Oktober 2023 machen!

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Stefan Dachauer