Schulungen nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 14. Juli 2016, 11:48 Uhr
Durch Schulungen können die jeweiligen Personengruppen im Sinne der Luftsicherheitsverordnung Qualifikationen erreichen, um ihre Tätigkeiten im Bereich der Luftfrachtsicherheit wahrzunehmen. Die Reglement dazu ist in der Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998/Kap.11 zu finden.
Fakten
Jeder Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet, alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen! Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des „reglementierten Beauftragten Status“ erfolgen.
Aktuellen Kurse: aktuelle Kurse bmvit
Weblinks
siehe auch
2014 Schulung nach 11.2.3.9.
- 2014.08.22 - Schulung nach 11.2.3.9. - MA BRUBI Ausgeschieden
- 2014.08.28 - Schulung nach 11.2.3.9. - MA ULUCI Ausgeschieden
2015 Schulung nach 11.2.3.9.
- 2015.08.14 - Schulung nach 11.2.3.9. - MA KELTI Ausgeschieden
Verantwortlicher
Dominique Surkamp