Sicherheitsbeauftragter beim Reglementierten Beauftragten: Unterschied zwischen den Versionen

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Graz/GRZ - Karin Erlacher / ERLKA
 
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Ludesch/DSH - Alexander Gstader / GSTAL
 
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Wörgl/QXZ / Alexander Rella / RELAL
 
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Version vom 12. Juli 2016, 13:35 Uhr

Ein geschulter Sicherheitsbeauftragter ist beim Reglementierten Beauftragten zu bestellen.

Fakten

Der Sicherheitsbeauftragte ist für die Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms und die Durchführung und Beaufsichtigung des Sicherungsmaßnahmen im Unternehmen oder in seinem Unternehmensteil (Standort) verantwortlich. Er organisiert die erforderlichen Schulungen nach dem Luftfracht-Sicherheitsprogramm in seinem Unternehmen und trägt dafür Sorge, dass auch die Unterauftragnehmer ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und der erforderlichen Schulungsmaßnahmen nachkommen.

Er ist verantwortlich und hat mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Gesetze zu tragen. Verfügt ein Unternehmen über mehrere Niederlassungen, genügt die Ernennung eines einzelnen Sicherheitsbeauftragten. Für jede Niederlassung muss von dieser Person ein Vertraulicher Verantwortlicher ernannt werden. Er ist dem Sicherheitsbeauftragten direkt unterstellt.


Jeder Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet:

  • alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen! Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des „reglementierten Beauftragten Status“ erfolgen. Aktuellen Kurse sind zu finden auf: (www.bmvit/verkehr/luftfahrt/kurseundzugelasseneschulungen).
  • sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Diese ist alle 5 Jahre zu wiederholen! (www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/downloads/Anleitung.pdf)
  • Änderungen das Unternehmen oder den Sicherheitsbeauftragten selbst betreffend, dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie so rasch als möglich schriftlich bekanntzugeben (siehe dazu Anlage 6A Verpflichtungserklärung a) und b)). www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/rbeauftragter)
  • das Sicherheitsprogramm zu aktualisieren und bei Bedarf dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie vorzulegen (siehe dazu Anlage 6A Verpflichtungserklärung a) und b)).


Vertraulicher Verantwortlicher in den Niederlassungen:

Graz/GRZ - Karin Erlacher / ERLKA

Ludesch/DSH - Alexander Gstader / GSTAL

Wörgl/QXZ / Alexander Rella / RELAL

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Dominique Surkamp