Bekannte Versender: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2022, 12:20 Uhr
Bekannte Versender sind entsprechend anerkannte oder behördlich zugelassene Unternehmen (Produzenten und/oder Versender),
- die Fracht erstmalig in Sendungsumlauf bringen und diese auf eigene Rechnung versenden (das heißt, das Unternehmen versendet die Fracht nicht im Auftrag eines anderen Unternehmens) und
- deren Betriebsverfahren den Sicherheitsvorschriften entsprechen, die es gestatten, die betreffende Fracht auf dem Luftweg zu befördern.
Die jeweilige Sendung muss ihren Ursprung in einer Betriebsstätte des Unternehmens haben.
Fakten[Bearbeiten]
Bei Sendungen eines Bekannten Versender ist vor Übernahme der Ware (1x pro Kalendertag) auf der EU-Datenbank der aktuelle Status des Bekannten Versender zu überprüfen. Hat dieser den Status Bekannter Versender verloren, verliert die Sendung den sicheren Status und muss einer entsprechenden Sicherheitskontrolle (z.B. X-Ray) unterzogen werden.
Status Überprüfung von Bekannten Versendern[Bearbeiten]
LINK: EU-Datenbank
Login Id und Passwort wird für jeden einzelnen Mitarbeiter vom Luftfracht-Sicherheitsbeauftragten zur Verfügung gestellt und ist geheim zu halten. Ein Screenshot oder pdf-Ausdruck der Überprüfung ist in der jeweiligen Sendung zu archivieren.
Weblinks[Bearbeiten]
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Stefan Dachauer