ADN: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 4. Dezember 2018, 09:50 Uhr

ADN (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par voie de Navigation) bedeutet Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen.


Fakten[Bearbeiten]

Wenn der Beförderung auf Binnenwasserstraßen eine See- Straßen- Eisenbahn oder Luftbeförderung folgt oder vorausgeht, dürfen anstelle des Beförderungspapiers nach ADN 5.4.1 auch die vorhandenen Beförderungspapiere für den See-, Straßen, Eisenbahn- bzw. Lufttransport verwendet werden.

Dies unter der Voraussetzung, dass die Angaben den Regelungen gem. IMDG-Code, ADR,RID oder oder DGR entsprechen und für den Fall, dass ADN Zusatzangeben erfordert, diese an geeigneter Stelle eingetragen worden sind.

Weblinks[Bearbeiten]

offizielle deutsche Übersetzung ADN

siehe auch[Bearbeiten]

Gefahrgut

Gefahrgutbeauftragter

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Alois Schrettl