Abweichung auf T1 Red Bull Japan: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:54 Uhr
Bei Seefrachtsendungen aus der Schweiz nach Red Bull/Japan müssen laut japanischem Zoll der Transportweg und damit die Grenzübertrittsstellen, wie sie auf dem T1-Dokument angegeben ist, eingehalten werden. Wenn es Abweichungen der Route gibt, bekommen wir aus Japan eine Aufforderung zu einer Stellungnahme.
Ablauf[Bearbeiten]
Bei Lieferungen nach Japan passiert es manchmal, dass die auf dem T1 angegeben Route der zu überquerenden Grenzübergänge bis an den Hafen nicht eingehalten wird.
screenshot Beispiel für Routenländer auf T1:
Dies ist innerhalb der Europäischen Union (Freier Warenverkehr) zulässig, aber die Behörden in Japan sehen das als Fehler an. Wenn das passiert, erhalten wir ein Mail aus Japan mit der Bitte um Stellungnahme warum die auf dem T-Papier angegebenen Grenzübertrittsstellen nicht eingehalten wurden.
screenshot Beispiel Anfrage aus Japan mit der Bitte um Stellungnahme:
Für diesen Fall haben wir folgende Lösung: Wir schreiben eine kurze Stellungnahme mit einer Begründung und senden diese in englischer Übersetzung an die japanischen Behörden via E-Mail und via Kurier. Damit ist für diese das Problem gelöst und die Sendung (die zu diesem Zeitpunkt meist noch unterwegs ist) kann in Japan problemlos abgefertigt werden.
screenshot Beispiel Stellungnahme für Japan
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Georg Rainalter