Fehlende Austrittsbestätigung Rauch: Unterschied zwischen den Versionen

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Jede Ausfuhrerklärung wird beim tatsächlichen Austritt in ein Drittland an der Grenze vom Zoll gescannt und erhält eine Austrittsbestätigung. Diese wird als Nachweis benötigt, dass die Sendung die Europäische Union faktisch verlassen hat. Wenn diese (speziell bei Rauch/Nüziders) fehlt, müssen wir ugieren warum und versuchen, die Austrittsbestätigung nachträglich zu erhalten.   
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Jede Ausfuhrerklärung wird beim tatsächlichen Austritt in ein Drittland an der Grenze vom Zoll gescannt und erhält eine Austrittsbestätigung. Diese wird als Nachweis benötigt, dass die Sendung die Europäische Union faktisch verlassen hat. Wenn diese bei Ausfuhrerklärungen von Rauch/Nüziders fehlt, müssen wir ugieren warum und versuchen, die Austrittsbestätigung nachträglich zu erhalten.   
  
 
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2021, 07:54 Uhr

Jede Ausfuhrerklärung wird beim tatsächlichen Austritt in ein Drittland an der Grenze vom Zoll gescannt und erhält eine Austrittsbestätigung. Diese wird als Nachweis benötigt, dass die Sendung die Europäische Union faktisch verlassen hat. Wenn diese bei Ausfuhrerklärungen von Rauch/Nüziders fehlt, müssen wir ugieren warum und versuchen, die Austrittsbestätigung nachträglich zu erhalten.

Ablauf[Bearbeiten]

Wir bekommen Mails mit Ausfuhrerklärungen von Hr. Stefan Dich von Rauch/Nüziders, bei denen die Austrittsbestätigungen fehlen.

screenshot Mail von Hr. Dich - Rauch/AT:
Mail Dich.PNG

Wir kontrollieren dann erstmal über das EU-Portal:

https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/ecs/ecs_home.jsp?Lang=de screenshot EU-Portal „Nachverfolgung einer Ausfuhr-MRN (nur für internationale Versandvorgänge)“:

Nachverfolgung eine Ausfuhr MRN.PNG

ob die Austrittsbestätigung tatsächlich fehlt. Wenn diese tatsächlich fehlt, gibt es zwei Vorgehensweisen:

1.Türkei Sendungen: Bei Sendungen in die Türkei schauen wir zuerst im Lbase nach, ob die Sendung zugestellt wurde. Wenn das der Fall ist, kontaktieren wir den jeweiligen Frächter, der die Sendung transportiert hat, damit dieser beim Zoll an der Austrittszollstelle die Austrittsbestätigung nachfordern kann, wenn dies nicht klappt fordern wir ebenfalls über den Frächter die türkische Importverzollung an (hier ist wichtig das die Lieferscheinnummer und die Container-Nummer der Sendung auf dieser Importverzollung ersichtlich ist, weil diese ja in türkischer Sprache verfasst ist) und leiten diese an Hr. Dich weiter. Damit kann dieser damit beim österreichischen Zoll (der Zollbeamte, der die seinerzeitige Ausfuhrerklärung bearbeitet hat ist zuständig) eine nachträgliche Austrittsbestätigung anfordern.

2.Bei Übersee-Sendungen: Hier kontrollieren wir zuerst, ob die betreffende Sendung tatsächlich verschifft worden ist. Wenn das der Fall ist, kontaktieren wir unseren Zollpartner im jeweiligen Hafen (Rail Cargo, etc.), damit dieser beim zuständigen Zollamt die Austrittsbestätigung nachfordern kann. Wenn das nicht klappt, holen wir uns über Lbase das B/L raus und senden dieses ebenfalls an Hr. Dich weiter. Damit kann dieser damit wie bei den Türkei Sendungen eine nachträgliche Austrittsbestätigung anfordern. Wenn das B/L noch nicht im Lbase hinterlegt ist, treten wir mit dem zuständigen Disponenten in Kontakt um so schnell wie möglich an das B/L zu gelangen.

siehe auch[Bearbeiten]

Ausfuhrverfahren Ausgangszollstelle

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter