Transporteurserklärungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. September 2020, 11:59 Uhr

Die Vorholung für eine Sendung eines Bekannten Versenders oder Geschäftlichen Versenders, darf nur von einem Transporteur abgewickelt werden, welche die Transporteurserklärung gemäß Anlage 6-E unterzeichnet hat. Damit bestätigt dieser die Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen zur "sicheren Lieferkette". Das Beauftragen eines anderen Transporteurs führt dazu, dass die Sendung "unsicher" wird und somit am Flughafen geröntgt werden muss.

Fakten

Schutz der Fracht bei Beförderung

Um sicherzustellen, dass Sendungen, die den erforderlichen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden, bei der Beförderung vor unbefugtem Eingriff geschützt sind,

a) werden die Sendungen vom reglementierten Beauftragten, bekannten Versender oder geschäftlichen Versender so verpackt oder versiegelt, dass etwaige Manipulationen unmittelbar zu erkennen sind; ist dies nicht möglich, sind alternative Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Unversehrtheit der Sendung zu ergreifen, und

b) ist der Frachtraum des Fahrzeugs, in dem die Sendungen befördert werden sollen, zu verschließen oder zu versiegeln, Fahrzeuge mit Planenabdeckung sind durch TIR-Seile zu sichern, damit etwaige Manipulationen unmittelbar zu erkennen sind, die Ladeflächen von Pritschenfahrzeugen sind zu überwachen;

c) Unmittelbar vor dem Beladen wird der Frachtraum durchsucht und die Integrität dieser Durchsuchung bleibt bis zum Abschluss des Beladens bestehen;

d) Die Fahrer legen zwischen Abholung und Zustellung keinen außerplanmäßigen Halt ein. Ist dies unvermeidlich, kontrolliert der Fahrer bei seiner Rückkehr die Sicherheit der Ladung und die Unversehrtheit von Verschlüssen und/oder Siegeln. Stellt der Fahrer Anzeichen von Manipulation fest, unterrichtet er seinen Vorgesetzten und die Luftfracht/Luftpost wird nur mit entsprechender Mitteilung zugestellt;

e) ist die Transporteurserklärung gemäß Anlage 6-E von dem Transporteur, der die Beförderungsvereinbarung mit dem reglementierten Beauftragten, bekannten Versender oder geschäftlichen Versender geschlossen hat, abzugeben, wenn der Transporteur nicht selbst als reglementierter Beauftragter zugelassen ist.

Die unterzeichnete Erklärung ist von dem reglementierten Beauftragten, bekannten Versender oder geschäftlichen Versender aufzubewahren, in dessen Namen die Beförderung durchgeführt wird. Eine Kopie der unterzeichneten Erklärung erhält auf Anfrage auch der reglementierte Beauftragte oder das Luftfahrtunternehmen, der bzw. das die Sendung erhält, oder die jeweilige zuständige Behörde.

Als Alternative zu Buchstabe e kann der Transporteur dem reglementierten Beauftragten, bekannten Versender oder geschäftlichen Versender, für den er die Beförderung durchführt, den Nachweis erbringen, dass er von einer zuständigen Behörde zertifiziert oder zugelassen wurde.

Dokumente

Unterschriebene Transporteurserklärungen (3 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum):

Ausstellungsdatum Transporteur Anmerkung
  2017.05.18   Anlage_6-E_2017_Peter Huber Transport_signed   nicht mehr im Einsatz
  2018.01.31   Anlage_6-E_2018_Flott-Trans_signed  
  2018.04.18   Anlage 6-E_Felber_GmbH_signed   mit Schulungsnachweis
  2018.04.18   Anlage 6-E_Flori_signed  
  2018.08.01   Anlage 6-E_Taxi Garger_signed  
  2018.12.14   Anlage 6-E_Taxi Garger   mit Schulungsnachweis
  2018.12.17   Anlage 6-E_Flott_Trans   mit Schulungsnachweis
  2018.12.11   Anlage 6-E_XL_Transporte   mit Schulungsnachweis
  2018.12.14   Anlage 6-E_Poscharnegg   mit Schulungsnachweis
  2018.12.11   Anlage 6-E_Tuscher   mit Schulungsnachweis
  2018.12.11   Anlage 6-E_EES   mit Schulungsnachweis
  2018.12.19   Anlage 6-E_Cancola   mit Schulungsnachweis
  2020.04.08   Anlage_6-E_2020_Englmayer_signed   regl. Beauftragter
  Datum   Transporteur  


Ausstellungsdatum Transporteur Gültigkeit
  2014.08.25   Anlage_6-E_European Express Service_signed   abgelaufen
  2014.08.29   Anlage_6-E_Flori_GmbH_signed   abgelaufen
  2014.08.29   Anlage_6-E_Max_Cancola_signed   abgelaufen
  2014.08.27   Anlage_6-E_Montscher_und_Partner_signed   abgelaufen
  2014.08.28   Anlage_6-E_Nowak_Transporte_signed   abgelaufen
  2014.08.29   Anlage_6-E_Piramex_englisch_signed   abgelaufen
  2014.06.16   Anlage_6-E_Reder_signed   abgelaufen
  2014.08.25   Anlage_6-E_Tuscher_GmbH_signed   abgelaufen
  2014.09.01   Anlage_6-E_XL_Transporte_signed   abgelaufen
  2015.06.24   Anlage_6-E_STL-Koch Logistik_signed   abgelaufen
  2015.07.26   Anlage_6-E_Taxi_Garger_signed   abgelaufen
  2015.06.25   Anlage_6-E_Flott-Terminfracht_signed   abgelaufen
  2015.06.23   Anlage_6-E_Frachtservice_signed   abgelaufen
  2016.06.16   Anlage_6-E_Erro_signed   abgelaufen
  2016.01.07   Anlage_6-E_Poscharnegg_signed   abgelaufen
  2017.04.27   Anlage_6-E_2017_European Express Service_signed   abgelaufen
  2017.05.02   Anlage_6-E_2017_XL-Transporte_signed   abgelaufen
  2017.05.02   Anlage_6-E_2017_Englmayer_signed   regl. Beauftragter
  2017.05.02   Anlage_6-E_2017_Tuscher Gmbh_signed   abgelaufen
  2017.05.02   Anlage_6-E_2017_Max Cancola GmbH_signed   abgelaufen


Zusatzattribut in Lbase

Der Erhalt der unterschriebenen Transporteurserklärungen wird als Zusatzattribut in Lbase dokumentiert.


Zusatzattribut Bekannter Transporteur.jpg


Transporteurserklärungen für Kunden

Wir stellen keine Transporteurserklärungen aus!

Gemeldet an den Kunden wird nur unser Status bzw. der Nachweis unserer Registrierung als Reg. Beauftragter.

Als Konformitäts-Nachweis kann von den uns eingesetzten Frächtern die unterschriebene Transporteurserklärung übermittelt werden.

Weblinks

Transporteurserklärung 6E

siehe auch

Verantwortlicher

Stefan Dachauer