Audits nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

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* <qpdf>Luftfracht Sicherheit/xxxxxx.pdf, Interner Auditbericht Sicherheitsprogramm LFR vom xx.xx.2016 Ludesch fehlt noch</qpdf>
  
 
* <qpdf>Luftfracht Sicherheit/20161121_Interner Auditbericht Sicherheitsprogramm Luftfracht V.2_Wörgl.pdf, Interner Auditbericht Sicherheitsprogramm LFR vom 21.11.2016 QXZ</qpdf>
 
* <qpdf>Luftfracht Sicherheit/20161121_Interner Auditbericht Sicherheitsprogramm Luftfracht V.2_Wörgl.pdf, Interner Auditbericht Sicherheitsprogramm LFR vom 21.11.2016 QXZ</qpdf>

Version vom 24. November 2016, 10:33 Uhr

Zur Qualitätsüberprüfung werden sowohl interne- (durch das Quality-Team) wie auch externe Audits (durch das bmvit - an- oder unangemeldet) auf Einhaltung der Sicherheitskontrollen laut Luftfracht Sicherheitsprogramm durchgeführt.

Sicherheitskontrollen

Die Sicherheitskontrollen, die jedenfalls einer internen Qualitätskontrolle zu unterziehen sind:

1. Betriebsgelände und Beauftragungen

Zugangskontrolle zu Büroräumlichkeiten und Lager der Luftfracht Beauftragungen von Sicherheitskontrollen im allgemeinen Beauftragung des Screenings Verfahren des Screenings (falls eine Stelle beauftragt wurde, die kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch Screener und Geräte der in-ternen Qualitätskontrolle zu unterziehen

2. Annahme der Luftfracht

Verhalten bei beschädigten Sendungen direkte Anlieferung von bekannten Versendern Anlieferung durch eigene Mitarbeiter Anlieferung durch beauftragtes Transportunternehmen

3. Dokumentation und Erteilung des Sicherheitsstatus

Überprüfung der Eintragungen im Air Waybill

4. Transport der Luftfracht

Durch eigene Mitarbeiter Durch ein beauftragtes Transportunternehmen bei der Anlieferung

5. Schulungen der Mitarbeiter

Kurze Auffrischung und Verständnisprüfung

6. Aufnahme neuer Mitarbeiter

Aufnahmeverfahren, beschäftigungsbezogene Überprüfung bzw. Zuverlässigkeitsüberprüfung

7. Sicherheitsprogramm

Allfällige Aktualisierungen (inklusive Verfahren zu den Beauftragungen, bei einer Beauftragung an ein Screening-Unternehmen, das kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch die Geräte und das Screening Ver-fahren zu beschreiben)

8. Berichte zu sicherheitsrelevanten Vorfällen

Festlegung von Intervallen: alle Überprüfungen der Punkte 1. – 8. sind zumindest in einem Kalenderjahr zu erledigen.

externe Audits

2016

2015

2014

interne Audits

2016


2015

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Dominique Surkamp