Audits nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen
Ambma (Diskussion | Beiträge) |
Ambma (Diskussion | Beiträge) |
||
| Zeile 59: | Zeile 59: | ||
2016 <br> | 2016 <br> | ||
| + | |||
| + | * <qpdf>Luftfracht Sicherheit/xxxxxx.pdf, Interner Auditbericht Sicherheitsprogramm LFR vom xx.xx.2016 Ludesch fehlt noch</qpdf> | ||
* <qpdf>Luftfracht Sicherheit/20161121_Interner Auditbericht Sicherheitsprogramm Luftfracht V.2_Wörgl.pdf, Interner Auditbericht Sicherheitsprogramm LFR vom 21.11.2016 QXZ</qpdf> | * <qpdf>Luftfracht Sicherheit/20161121_Interner Auditbericht Sicherheitsprogramm Luftfracht V.2_Wörgl.pdf, Interner Auditbericht Sicherheitsprogramm LFR vom 21.11.2016 QXZ</qpdf> | ||
Version vom 24. November 2016, 10:33 Uhr
Zur Qualitätsüberprüfung werden sowohl interne- (durch das Quality-Team) wie auch externe Audits (durch das bmvit - an- oder unangemeldet) auf Einhaltung der Sicherheitskontrollen laut Luftfracht Sicherheitsprogramm durchgeführt.
Sicherheitskontrollen
Die Sicherheitskontrollen, die jedenfalls einer internen Qualitätskontrolle zu unterziehen sind:
1. Betriebsgelände und Beauftragungen
Zugangskontrolle zu Büroräumlichkeiten und Lager der Luftfracht Beauftragungen von Sicherheitskontrollen im allgemeinen Beauftragung des Screenings Verfahren des Screenings (falls eine Stelle beauftragt wurde, die kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch Screener und Geräte der in-ternen Qualitätskontrolle zu unterziehen
2. Annahme der Luftfracht
Verhalten bei beschädigten Sendungen direkte Anlieferung von bekannten Versendern Anlieferung durch eigene Mitarbeiter Anlieferung durch beauftragtes Transportunternehmen
3. Dokumentation und Erteilung des Sicherheitsstatus
Überprüfung der Eintragungen im Air Waybill
4. Transport der Luftfracht
Durch eigene Mitarbeiter Durch ein beauftragtes Transportunternehmen bei der Anlieferung
5. Schulungen der Mitarbeiter
Kurze Auffrischung und Verständnisprüfung
6. Aufnahme neuer Mitarbeiter
Aufnahmeverfahren, beschäftigungsbezogene Überprüfung bzw. Zuverlässigkeitsüberprüfung
7. Sicherheitsprogramm
Allfällige Aktualisierungen (inklusive Verfahren zu den Beauftragungen, bei einer Beauftragung an ein Screening-Unternehmen, das kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch die Geräte und das Screening Ver-fahren zu beschreiben)
8. Berichte zu sicherheitsrelevanten Vorfällen
Festlegung von Intervallen: alle Überprüfungen der Punkte 1. – 8. sind zumindest in einem Kalenderjahr zu erledigen.
externe Audits
2016
- bmvit 20161121 Audit Ludesch
- bmvit 20161121 Audit Wörgl
2015
- Austro Control 20150805 Austrocontrol 04 Auditendbericht
2014
interne Audits
2016
2015
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Dominique Surkamp