Schulungen nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

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Durch Schulungen können die jeweiligen Personengruppen im Sinne der Luftsicherheitsverordnung Qualifikationen erreichen, um ihre Tätigkeiten im Bereich der Luftfrachtsicherheit wahrzunehmen. Die Reglement dazu ist in der [https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/downloads/2015_1998_VO_konsolidiert_DE.pdf Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998]Kap. 11 zu finden.  
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Durch Schulungen können die jeweiligen Personengruppen im Sinne der Luftsicherheitsverordnung Qualifikationen erreichen, um ihre Tätigkeiten im Bereich der Luftfrachtsicherheit wahrzunehmen. Die Reglement dazu ist in der [https://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/sicherheit/downloads/2015_1998_VO_konsolidiert_DE.pdf Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998]/Kap.11 zu finden.  
  
 
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Version vom 14. Juli 2016, 11:48 Uhr

Durch Schulungen können die jeweiligen Personengruppen im Sinne der Luftsicherheitsverordnung Qualifikationen erreichen, um ihre Tätigkeiten im Bereich der Luftfrachtsicherheit wahrzunehmen. Die Reglement dazu ist in der Durchführungsverordnung der Kommission 2015/1998/Kap.11 zu finden.

Fakten

Jeder Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet, alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen! Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des „reglementierten Beauftragten Status“ erfolgen.

Aktuellen Kurse: aktuelle Kurse bmvit

Weblinks

siehe auch

2014 Schulung nach 11.2.3.9.

2015 Schulung nach 11.2.3.9.

Verantwortlicher

Dominique Surkamp