Audits nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen

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Überprüfung sämtlicher Sicherheitskontrollen durch die dafür nominierte Person. Für diese Funktion gibt es keine spezifische Schulung, der/die Sicherheitsbeauftragte können das selbst erledigen oder dafür eine Person schulen und nominieren.
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Überprüfung sämtlicher Sicherheitskontrollen durch das Quality-Team. Für diese Funktion gibt es keine spezifische Schulung, der/die Sicherheitsbeauftragte können das selbst erledigen oder dafür eine Person schulen und nominieren.
  
 
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Die Sicherheitskontrollen, die jedenfalls einer internen Qualitätskontrolle zu unterziehen sind:
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1. Betriebsgelände und Beauftragungen
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Zugangskontrolle zu Büroräumlichkeiten und Lager der Luftfracht
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Beauftragungen von Sicherheitskontrollen im allgemeinen
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Beauftragung des Screenings
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Verfahren des Screenings (falls eine Stelle beauftragt wurde, die kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch Screener und Geräte der in-ternen Qualitätskontrolle zu unterziehen
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2. Annahme der Luftfracht
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Verhalten bei beschädigten Sendungen
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direkte Anlieferung von bekannten Versendern
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Anlieferung durch eigene Mitarbeiter
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Anlieferung durch beauftragtes Transportunternehmen
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3. Dokumentation und Erteilung des Sicherheitsstatus
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Überprüfung der Eintragungen im Air Waybill
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4. Transport der Luftfracht
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Durch eigene Mitarbeiter
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Durch ein beauftragtes Transportunternehmen bei der Anlieferung
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5. Schulungen der Mitarbeiter
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Kurze Auffrischung und Verständnisprüfung
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6. Aufnahme neuer Mitarbeiter
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Aufnahmeverfahren, beschäftigungsbezogene Überprüfung bzw. Zuverlässigkeitsüberprüfung
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7. Sicherheitsprogramm
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Allfällige Aktualisierungen (inklusive Verfahren zu den Beauftragungen, bei einer Beauftragung an ein Screening-Unternehmen, das kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch die Geräte und das Screening Ver-fahren zu beschreiben)
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8. Berichte zu sicherheitsrelevanten Vorfällen
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Festlegung von Intervallen:
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alle Überprüfungen der Punkte 1. – 8. sind zumindest in einem Kalenderjahr zu erledigen
 
== externe Audits ==
 
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Version vom 12. Juli 2016, 13:42 Uhr

Überprüfung sämtlicher Sicherheitskontrollen durch das Quality-Team. Für diese Funktion gibt es keine spezifische Schulung, der/die Sicherheitsbeauftragte können das selbst erledigen oder dafür eine Person schulen und nominieren.

Fakten

Die Sicherheitskontrollen, die jedenfalls einer internen Qualitätskontrolle zu unterziehen sind: 1. Betriebsgelände und Beauftragungen Zugangskontrolle zu Büroräumlichkeiten und Lager der Luftfracht Beauftragungen von Sicherheitskontrollen im allgemeinen Beauftragung des Screenings Verfahren des Screenings (falls eine Stelle beauftragt wurde, die kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch Screener und Geräte der in-ternen Qualitätskontrolle zu unterziehen 2. Annahme der Luftfracht Verhalten bei beschädigten Sendungen direkte Anlieferung von bekannten Versendern Anlieferung durch eigene Mitarbeiter Anlieferung durch beauftragtes Transportunternehmen 3. Dokumentation und Erteilung des Sicherheitsstatus Überprüfung der Eintragungen im Air Waybill 4. Transport der Luftfracht Durch eigene Mitarbeiter Durch ein beauftragtes Transportunternehmen bei der Anlieferung 5. Schulungen der Mitarbeiter Kurze Auffrischung und Verständnisprüfung 6. Aufnahme neuer Mitarbeiter Aufnahmeverfahren, beschäftigungsbezogene Überprüfung bzw. Zuverlässigkeitsüberprüfung 2 7. Sicherheitsprogramm Allfällige Aktualisierungen (inklusive Verfahren zu den Beauftragungen, bei einer Beauftragung an ein Screening-Unternehmen, das kein reglementierter Beauftragter ist, sind auch die Geräte und das Screening Ver-fahren zu beschreiben) 8. Berichte zu sicherheitsrelevanten Vorfällen Festlegung von Intervallen: alle Überprüfungen der Punkte 1. – 8. sind zumindest in einem Kalenderjahr zu erledigen

externe Audits

interne Audits

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Dominique Surkamp