Schulungen nach dem Luftfrachtsicherheitsprogramm: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 12. Juli 2016, 13:22 Uhr
kurze Beschreibung 1-2 Zeilen minimum
Fakten
Jeder Sicherheitsbeauftragte ist verpflichtet, alle 5 Jahre den angebotenen Kurs des bmvit zu besuchen! Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Entzug des „reglementierten Beauftragten Status“ erfolgen. Aktuellen Kurse: www.bmvit/verkehr/luftfahrt/kurseundzugelasseneschulungen
Weblinks
siehe auch
Verantwortlicher
Dominique Surkamp