Schenker-Lademittelvorschriften

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Schenker allgemein:

Lademitteltausch "JA":

  • Nicht getauschte Europaletten werden uns auf das Lademittelkonto belastet.
  • Nicht erhaltene Europaletten (Empfänger) müssen wieder abgeholt werden.
  • Die Lademittelaufstellung erhalten "wir" monatlich zum abstimmen.
  • Rückgben vorher mit Schenker abstimmen!!

AUSNAHME: wenn bei der Lade- u. Entladestelle nicht getauscht wurde:

dann soll/muss man dies mit dem Auftraggeber abstimmen ob eine eventuelle Stornierung der Buchung (Belastung) möglich ist.



AUSNAHME: TRANSPORTE IN ITALIEN GELADEN!!!!
- diese nicht getauschten Europaletten werden uns (zu je 15,00 EUR & 15,00 EUR Bearbeitungsgebühr je Verrechnung) verrechnet.
- bei Rückgabe an der Ladestelle wird uns jedoch die Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR wieder gutgeschrieben!!!!
- Nicht erhaltene Europaletten (Empfänger) müssen wieder abgeholt werden.

AUSNAHME: wenn eine Eingangsrechnung eintrifft, wo bei der Lade- u. Entladestelle nicht getauscht wurde:

dann soll/muss man dies mit dem Auftraggeber abstimmen ob eine eventuelle Stornierung der Rechnung möglich ist.


Lademitteltausch "NEIN":

  • wenn es sich um Europaletten handelt muss grundsätzlich ein Palettenschein ausgestellt werden!

siehe auch[Bearbeiten]

Schenker

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Menekse Lacin