Diskussion:SOLAS
Um die Sicherheit in der Transportkette zu verbesssern hat die International Maritime Organization (IMO) Änderungen zur Safety of Life at Sea (SOLAS)-Konvention vorgenommen.
Diese Änderungen besagen, dass sich alle Befrachter (= Shipper gem. B/L) an die Richtlinien zur Containergewicht-Verifizierung (Verified Gross Mass = VGM) zu halten haben, welche am 01. Juli 2016 in Kraft treten.
Zweck und Anwendungsbereich[Bearbeiten]
Diese Verfahrensanweisung stellt sicher, dass für alle Prozessschritte unserer Dienstleistungen eine korrekte Durchführung gewährleistet ist.
Begriffe und Definitionen[Bearbeiten]
Die Bestimmung SOLAS – International Convention for the Safety of Life at Sea bedeutet die verpflichtende Gewichtsverifizierung aller Exportcontainer.
Das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea - SOLAS) schreibt vor, dass die Bruttomasse von Containern vor ihrer Stauung an Bord eines Seeschiffes durch den Befrachter zu bestätigen (bestätigte Bruttomasse; Verified Gross Mass – VGM) und der Reederei zeitgerecht bekannt zu geben ist [Rechtsgrundlage: SOLAS, Kapitel VI Teil A Regel 2 (IMO // MSC 1 / Circ. 1475)].
Im Falle des Fehlens bzw. zu späten Einlangens der VGM kann die Reederei die Annahme der Container verweigern.
Die Regelung tritt mit 1. Juli 2016 in Kraft und betrifft
- grundsätzlich all jene Akteure der österreichischen Wirtschaft, welche im internationalen Handel tätig sind und dabei (selbst oder durch beauftragte Dritte) Container zur Versendung auf Überseeschiffen nutzen,
- den „Befrachter“, als jene Person/jenes Unternehmen, welche die Containerbeladung mit der Versiegelung des Containers abschließt, die VGM durch die Anwendung der zugelassenen Methoden feststellt und die VGM Meldung in vereinbarter Art und Weise an die Reederei übermittelt
Verantwortlichkeiten[Bearbeiten]
- Die Verantwortung für die Anforderung und die Dokumentation des VGM liegt beim Befrachter = Shipper gem. Ocean Carrier Bill of Lading.
- Der Befrachter im Sinne von Solas kann andere Parteien autorisieren, das VGM zu übermitteln und zu unterzeichnen.
- Der Befrachter im Sinne von Solas ist dafür verantwortlich, dem Reeder das VGM zu übermitteln.
Beschreibung und Durchführung[Bearbeiten]
Wer?[Bearbeiten]
- Die Verantwortung für die Anforderung und die Dokumentation des VGM liegt beim Befrachter = Shipper gem. Ocean Carrier Bill of Lading.
- Der Befrachter im Sinne Solas kann andere Parteien autorisieren, das VGM zu übermitteln und zu unterzeichnen.
- Der Befrachter im Sinne Solas ist dafür verantwortlich, dem Reeder das VGM zu übermitteln.
Wann?[Bearbeiten]
- Der Befrachter im Sinne Solas muss sicherstellen, dass das VGM vor Anlieferung des Vollcontainers im Seehafen übermittelt wird. Sollte das VGM nach der Ankunft des Containers am Terminal übermittelt werden, oder sollte sich nach Kontrolle eine Differenz zwischen VGM und aktuellem Gesamtgewicht herausstellen, können Extrakosten für die Änderung der Stauplanung und Containerumstau im Terminal entstehen. Diese Kosten gehen zu Lasten der Ware.
- Genaue Fristen (cut off) für die VGM-Übermittlungen werden uns von den Reedereien mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt
Wie erfolgt die Übermittlung an den Reeder?[Bearbeiten]
- Verschiedene Kanäle sind möglich z.B.:
- Elektronische Übermittlung auf Basis: direkte EDI-Nachricht, Reedereihomepages, Inttra, CargoSmart, sonstige Plattformen wie Dakosy, usw.
- Manuelle Übermittlung auf Basis: E mail, Fax
- Pflichtfelder für die Übertragung sind VGM, Buchungs- oder Sendungsnummer, Containernummer und ‚Authorised Signature Party‘.
- Für die elektronische Übermittlung des VGMs wird die Reederei aktuell keine Kosten erheben, aber es können EDI-, Lizenz- oder sonstige Kosten für diesen Mehraufwand entstehen
- Die Reedereien bieten keinen VGM Verwiege-Service an. Ein Multi-stop kann im Rahmen einer Containergestellung gebucht werden, solange der Auftrag zum Verwiegen direkt vom Shipper kommt.
- Das VGM ist kein Pflichtfeld im Bill of Lading (BL), kann je nach Carrier vereinbarung jedoch dort ausgewiesen werden wenn gewünscht.
Zusammensetzung VGM[Bearbeiten]
- Warengewicht
- alle Verpackungen (Paletten, Staumaterial, Sicherungmaterial im Container)
- Tara des Containers (tare gem. Containertür bzw. CSC Plakette)
Summe: VGM
Methode 1 der Berechnung VGM[Bearbeiten]
Der Container wird nach Beladung und Versiegelung gewogen und das VGM einzeln pro Container dokumentiert.
Falls eine Verwiegung auf dem Betriebsgelände nicht möglich, kann eine Leer- und Vollverwiegung vor/nach der Containerbeladung an einer öffentlichen Waage erfolgen.
Methode 2 der Berechnung VGM[Bearbeiten]
Alle Versandstücke und Ladungsgegenstände, einschließlich Paletten, Staumaterialien und sonstige Verpackungs- und Sicherungsmaterialien werden während des Produktionsprozesses gewogen und zuzüglich Eigengewicht des Containers aufaddiert.
Diese zweite Methode ist nur zulässig, sofern zertifiziert und zugelassen von der zuständigen Behörde des Staates, in dem der Container abschließend beladen und versiegelt wird.
Die Art und Weise der Zertifizierung ist dem jeweiligen Staat überlassen und könnte sich entweder auf das Verfahren für die Wiegung oder die Partei, die die Wiegung vornimmt, oder auf beides beziehen.
Die Berger Logistik GmbH ist für die Anwendung der Methode 2 im Österr. SOLAS Register aufgenommen worden. Dafür haben wir nun eine Identifikationsnummer bekommen. Die SOLAS- Identifikationsnummer lautet „VGM-AT-2016-00260-Q“.
Alternative[Bearbeiten]
Alternativ sind kundeneigene Bestätigungen (Schreiben) möglich, sofern diese die für uns essentiellen Daten/Bestätigungen enthalten.
Die Prüfung und Freigabe dieser Schreiben erfolgt durch das Produktmanagement.
Wie informieren wir unseren Kunden/Verlader?[Bearbeiten]
- Hinweis auf abgeänderte allgemeine Geschäftsbedingungen erfolgt über ein allgemeines Informationsblatt
- Mittels Hinweistext in unseren E-Mail-Signaturen
- Als Anlage zu unseren Angeboten, wird das allgemeine Informationsblatt angefügt, um einen lückenlosen Informationsfluss zu gewährleisten
Wie und wann stellen wir dem Verlader unser Formular "SOLAS - Verified Gross Mass (VGM) Submission Template" zur Verfügung?[Bearbeiten]
- Wir empfehlen das Formular mit unserer Buchungsbestätigung an unseren Auftraggeber zu übermitteln
Bis wann benötigen wir dieses Formular ausgefüllt zurück?[Bearbeiten]
- Wir empfehlen das Formular vor dem VGM cut off gem. Buchungsbestätigung des Carriers einzufordern
- Es darf durch uns keine Übermittlung des VGM an die Carrier geben, ohne, dass uns dafür nicht ein entsprechend ausgefülltes Formular vorliegt!
Wo speichern wir das VGM in LBASE?[Bearbeiten]
In der Sendungsmaske gibt es ein Feld in dem VGM festgehalten wird
Wie archivieren wir das vom Verlader erhaltene Formular?[Bearbeiten]
Über das Intex auf die Seefracht-Buchung
Wie ist zu überwachen, dass bei von BL organisierten Verschiffungen das VGM cut off eingehalten wird?[Bearbeiten]
Aktuell ist in LBase kein Vorhalten dieser Zeiten vorgesehen. Das heißt, der Sachbearbeiter muss sicherstellen, dass alle Daten korrekt und zeitgemäß übermittelt werden
Gibt es ein vorgegebenes Format für die Übermittlung von VGM?[Bearbeiten]
SOLAS hat kein spezielles Format vorgegeben, allerdings sollte die verifizierte Bruttomasse VGM deutlich erkennbar sein. Diese darf auf Seefrachtpapieren (Buchungsanfrage oder Versandvorschriften) oder separat übermittelt werden (z.B. Zolldeklaration mit entsprechendem Zertifikat). Die Meldung über VGM muss durch den Absender oder durch eine vom Absender autorisierte Person unterschrieben sein. Das VGM und die Unterschrift können elektronisch übermittelt werden.
Abweichende Vorgehensweisen[Bearbeiten]
RB 1 step Prozessbeschreibung bzgl. Solas
RB 2 step Prozessbeschreibung bzgl. Solas
Begleitende Dokumente[Bearbeiten]
- <ipdf>Logistik-Wiki-Neu/SOLAS/20160624_SOLAS Verified Gross Mass Submission Template.pdf, SOLAS – Verified Gross Mass (VGM) Submission Template </ipdf>
- <ipdf>Logistik-Wiki-Neu/SOLAS/20160622_Informationsblatt AGB.pdf, Informationsblatt </ipdf>