CEMT-Genehmigung
CEMT ist die Abkürzung für die Europäische Verkehrsministerkonferenz. Die derzeit der CEMT angehörenden 43 europäischen Staaten bilden den CEMT-Raum. Dieser besteht aus den europäischen Staaten der OECDsowie einigen ost- und südosteuropäischen Staaten.
Der Güterverkehr innerhalb des CEMT-Raumes ist durch ein System von Genehmigungen geregelt.
Fakten[Bearbeiten]
Für Fahrten z.B. nach Albanien, Russland, Serbien oder in die Türkei muss eine CEMT-Genehmigung mitgeführt werden.
CEMT-Genehmigungen sind multilateral, d.h. sie erlauben den Güterverkehr zwischen allen CEMT-Staaten.
CEMT-Genehmigungen erteilt in der Bundesrepublik das Bundesamt für Güterverkehr, ihre Anzahl ist begrenzt. Ihre Gültigkeit ist befristet auf ein Jahr (Jahresgenehmigung), in besonderen Fällen auf 30 Tage (Kurzzeitgenehmigung).
Die CEMT-Genehmigung erlischt, wenn in dem vom BAG ausgehändigten Fahrtenberichtsheft weniger als 26 Fahrten im Gültigkeitszeitraum nachgewiesen werden bzw. wenn über drei Monate keine Fahrtätigkeit im Zuge der CEMT-Genehmigung zu verzeichnen war. Ausgeschlossen sind sogenannte Kabotageverkehre innerhalb eines Mitgliedstaates.
Die Genehmigung und das mit der Erteilung der Genehmigung vom Bundesamt für Güterverkehr ausgehändigte Fahrtenberichtsheft (nicht zu verwechseln mit dem fahrzeugbezogenen Fahrtenbuch) müssen für jede Fahrt - mit oder ohne Ladung - mitgeführt und vor Fahrtantritt ausgefüllt werden. Der Nachweis muss gegenüber dem Bundesamt binnen 14 Tagen nach Fahrtende erfolgen - bei Fehlen einer solchen Fahrt ist dem BAG ein Fehlbericht zu übermitteln.
Der Einsatz einer CEMT-Genehmigung darf nur mit lärm- und schadstoffarmen Fahrzeugen erfolgen. Derzeit ist dies nur bei Fahrzeugen ab Euro-5-Abgasnorm möglich.
Weblinks[Bearbeiten]
Bundesministerium für Finanzen - CEMT-Genehmigungen
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Milostiva Milivojevic