Verhaltenskodex
Ein Verhaltenskodex (engl. code of conduct) ist eine Sammlung von Verhaltensweisen, die in unterschiedlichsten Umgebungen und Zusammenhängen abhängig von der jeweiligen Situation angewandt werden können bzw. sollen.
Zweck
Der vorliegende Verhaltenskodex basiert auf den Wertvorstellungen von Berger Contract Logistics gem. geltender Unternehmenspolitik und
bildet die Grundlage für alle geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen.
Der Kodex vermittelt unser grundsätzliches und eindeutiges Verständnis zum erwünschten und erwarteten Verhalten
in allen Arbeitsbereichen und an allen Arbeitsorten von all unseren Mitarbeitern, Geschäftsführern und Managern.
Anwendungsbereich
Die Berger Contract Logistics bekennt sich in allen Ihrer unternehmerischen Tätigkeiten zur Einhaltung aller
gesetzlichen Vorschriften und zu den in diesem Dokument angeführten Verhaltensrichtlinien.
Unsere Geschäftspartner ermutigen wir, sich ebenfalls zu international anerkannten Grundsätzen betreffend ethische
Werte zu bekennen und erwarten, dass sie die geltenden Gesetze und Richtlinien einhalten.
Verhaltenskodex Version 1 vom 28.07.2016
Verhaltenskodex (Code of Conduct)
1. Präambel
Grundlage für unsere geschäftlichen Aktivitäten ist unsere Unternehmenspolitik, die strategische Grundausrichtung und der vorliegende Verhaltenskodex mit verbindlichen ethischen und moralischen Richtlinien. Er legt die Werte, Grundsätze und Handlungsweisen dar, die das unternehmerische Handeln von Berger Contract Logistics gegenüber unseren Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und sonstigen Geschäftspartnern bestimmen.
Die Unternehmensführung sieht die Einhaltung ethischer Normen und die Schaffung eines Arbeitsumfeldes, das Integrität, Respekt und faires Verhalten sowohl gegenüber internen als auch externen Stakeholdern fördert, als ein zentrales Ziel des Unternehmens an. Eine streng gesetzes- und grundsatztreue Geschäftspolitik trägt zudem wesentlich zu den langfristigen Unternehmensinteressen von Berger Contract Logistics bei.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berger Contract Logistics sind an die Regeln dieses Verhaltenskodex gebunden. Mitarbeiter, die andere führen, sind in besonderer Weise dafür verantwortlich, dass der Verhaltenskodex bei allem, was wir tun, beachtet wird.
2. Recht und Gesetz
Wir verpflichten uns zur uneingeschränkten Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Anforderungen. Jeder Mitarbeiter hat die in seinem Verantwortungsbereich geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen zu beachten.
3. Fairer Wettbewerb und Kartellrecht
Das Wettbewerbs- und Kartellrecht, dient zum Schutz des freien Wettbewerbs. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Regeln fairen Wettbewerbs im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, wie z.B. Preisabsprachen mit Wettbewerbern, Absprachen bezüglich Dienstleistungen, Vertrieb, Ausschreibungen oder Marktaufteilungen sind deshalb unzulässig.
4. Korruption / Bestechung / Geschenkannahme
Berger Contract Logistics positioniert sich in seiner Unternehmensgrundhaltung gegen jedwede Form von Korruption und Bestechung. Wir dulden bei Mitarbeitern oder von uns beauftragten Dritten keine korrupten Tätigkeiten oder andere unlautere Geschäftspraktiken.
Deshalb gilt für alle Mitarbeiter oder für von uns beauftragte Dritte, jegliche Vergünstigungen oder Geschenke, welche zur Beeinflussung von objektiven und fairen geschäftlichen Entscheidungen führen könnten, weder anzubieten noch anzunehmen.
Kleine Werbeartikel ohne kommerziellen Wert können eine Ausnahme sein. Im Kontext des normalen Geschäftsbetriebes sind Einladungen zu angemessenen und gewöhnlichen Mahlzeiten erlaubt. Im Zweifelsfall ist eine Abstimmung mit dem Vorgesetzten vorzunehmen.
5. Geldwäscheprävention
Berger Contract Logistics beteiligt sich nicht an Geldwäsche und befolgt die nationalen und internationalen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche.
6. Interessenkonflikt
Zwischen den Interessen (persönliche, finanzielle, soziale, …) eines Mitarbeiters und den Unternehmensinteressen kann es zu Konflikten kommen. Berger Contract Logistics erwartet sich von seinen Mitarbeitern grundsätzlich ein korrektes und moralisch einwandfreies Verhalten zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Tritt trotzdem ein drohender oder tatsächlicher Interessenkonflikt auf, so muss dieser aktiv von Seite des Mitarbeiters gegenüber dem Vorgesetzten offengelegt werden.
7. Menschenwürde und Arbeitsbedingungen
Berger Contract Logistics respektiert die Menschen- und Arbeitnehmerrechte. Kinderarbeit und Zwangsarbeit sind strikt verboten. Wir erwarten von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern, dass sie diese Grundsätze ebenso einhalten.
8. Gleichbehandlung
Unser Handeln orientiert sich an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde, Offenheit und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Geschlecht und Ethik. Wir fördern Chancengleichheit und unterbinden Diskriminierung bei der Einstellung, Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
9. Entlohnung
Das Unternehmen zahlt keine Löhne unter dem gesetzlich gültigen Mindestlohn. Die den Mitarbeitern ausbezahlte Entlohnung muss alle gültigen Gesetze zu Löhnen und Gehältern erfüllen, einschließlich den Bestimmungen zu Mindestgehältern, Überstunden und gesetzlich festgelegten Vergünstigungen.
10. Versammlungsfreiheit & Kollektivverhandlungen
Berger Contract Logistics anerkennt und respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Versammlungsfreiheit sowie deren Recht, sich ihre Vertreter frei und unabhängig zu wählen und garantiert, dass diese Vertreter keiner Form von Diskriminierung ausgesetzt sind. Das Unternehmen anerkennt auch das Recht der Arbeitnehmer auf Kollektivverhandlungen. Berger Contract Logistics legt hohen Wert auf Arbeitsbedingungen und soziale Standards und vertraut auf dieser Basis auf eine partnerschaftliche und unternehmerisch verantwortliche Diskussionsbasis mit Arbeitnehmervertretern.
11. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Aufgaben der Arbeitssicherheit, des Unfallschutzes und des Gesundheitsschutzes aller Mitarbeiter werden von uns in allen Bereichen vorbeugend wahrgenommen.
Es ist strikt verboten während der Arbeitszeit Drogen oder Alkohol zu konsumieren oder unter deren Einfluss zu arbeiten.
12. Umweltschutz
Mit den Ressourcen der Natur schonend umzugehen ist für Berger Contract Logistics eine Selbstverständlichkeit. Nachhaltiges Wirtschaften und die Einhaltung aller geltender gesetzlichen Bestimmungen zum Umweltschutz gehört zu den wichtigen Unternehmenszielen.
Wir verpflichten uns den betrieblichen Umweltschutz fortlaufend, unter Nutzung der besten verfügbaren Technik, in angemessener Weise zu verbessern, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist.
13. Datenschutz
Alle Mitarbeiter verpflichten sich stets vertraulich mit jedweder Form von Kunden- und sonstigen sensiblen-Daten umzugehen und darüber hinaus jederzeit im Sinne der Berger Logistik Verpflichtungserklärung zu handeln, damit ein bestmöglicher Schutz von Kundeninformationen, die in die Obhut Dritter (z.B. eines Transportunternehmens) gegeben werden, gewährleistet ist.
14. Schutz von Unternehmenseigentum
Jeder Mitarbeiter der Berger Contract Logistics ist verpflichtet, mit Unternehmenseigentum sorgfältig umzugehen und es vor Verlust, Diebstahl, Beschädigungen oder Missbrauch zu schützen. Dazu gehören auch relevante Daten und Geschäftsgeheimnisse.
15. Whistleblowing-, Beschwerdeverfahren
Allen Mitarbeiten stehen für Beschwerden und Hinweise unsere Betriebsräte sowie die Geschäftsführung als Ansprechstelle zur Verfügung, um Missstände und vermutete Missstände zu melden.
Dort können grundsätzlich alle Beschwerden im Zusammenhang mit Sicherheit, Gesundheit, Ethik, Qualität, Sicherung und Corporate Social Responsibility (CSR), etc. insbesondere aber solche in Bezug auf Religion, Weltanschauung, Geschlecht oder Diskriminierung vorgebracht werden.
Zusätzlich können Beschwerden betreffend Sicherheit, Gesundheit, Qualität, Sicherung und CSR auch den Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP), dem Qualitätsmanagement-Beauftragten (QMB) oder dem CSR-Beauftragten mitgeteilt werden.
Aus den eingereichten Beschwerden entstehen keine Nachteile.
16. Disziplinarverfahren
Das Disziplinarverfahren innerhalb von Berger Contract Logistics richtet sich nach allen hierfür relevanten Gesetzen. Disziplinarmaßnahmen des Unternehmens werden mit dem verantwortlichen Betriebsrat abgesprochen und dokumentiert.
17. Berichterstattung
Wir legen großen Wert auf angemessene Transparenz und Ehrlichkeit in der Berichterstattung und Kommunikation zu den Geschäftsvorgängen gegenüber unseren Mitarbeitern, Kunden, Geschäftspartnern, der Öffentlichkeit und staatlichen Einrichtungen. Jeder Mitarbeiter muss darauf achten, dass sowohl interne als auch externe Berichte, Aufzeichnungen und andere Unterlagen der Firma in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regeln und Standards und zu jeder Zeit vollständig und korrekt sind. Die Vertretung der Gesellschaft nach außen insbesondere gegenüber Behörden, Pressevertretern etc. obliegt ausschließlich der Geschäftsführung oder von dieser bestimmten Personen.
18. Verstöße
Verstöße gegen diesen Verhaltenskodex (Code of Conduct) führen zu Konsequenzen. In schwerwiegenden Fällen kann dies zu einer Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses oder einer Entlassung führen.
Wörgl, den 12.07.2017
Geschäftsführung
Mitgeltende Unterlagen
Verantwortlicher
Frank Göbels
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