Bericht und Untersuchung Vorfälle und Unfälle

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Diese Verfahrensanweisung regelt die Berichtspflichten und den Umgang bei Vorfällen und Unfällen in allen Abteilungen von Berger Contract Logistik.

Abläufe bei einem Vorfall

In Erfüllung der Melde- und Unterweisungspflicht (Gesetz zum Arbeitsschutz) ist ein Vorfall (Beinahe-Unfall bei einer durchgeführten Tätigkeit) an den Vorgesetzen zu berichten. Dies zur Ableitung von Maßnahmen und zur Besprechung mit den Präventivkräften (Arbeitsmedizin, Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsvertrauensperson).


Nicht meldepflichtig ist eine Verkehrssituation, die von anderen Beteiligten herbeigeführt und vom betroffenen Fahrer nicht beeinflusst werden konnte.

Abläufe bei einem Unfall

Unfall mit Personenschaden

Darunter versteht man einen Arbeitsunfall mit einem gesundheitlichen Schaden eines Mitarbeiters. Grundsätzlich besteht eine Meldepflicht an den Vorgesetzten und an die zuständige Behörde (Arbeitsinspektorat).

Bei ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit und von mehr als 3 Tagen ist von der Personalabteilung unmittelbar nach Vorliegen der Krankschreibung eine Kopie des Berichts an die Präventivkräfte Arbeitsmedizin und Sicherheitsfachkraft weiterzuleiten.


Nachevaluierung

Die Sicherheitsfachkraft untersucht und dokumentiert den Unfallhergang und die Unfallursachen in Form eines SIGE-Dokuments.

Falls im SIGE-Dokument Maßnahmen angeordnet, sind diese vom Vorgesetzten umzusetzen.

Gleichfalls im Falle von im SIGE-Dokument für notwendig befundene Mitarbeiterunterweisungen.

Die Überprüfung der Wirksamkeit der im SIGE-Dokument angeführten Maßnahmen ist in geeigneter Form zu evalulieren (z.B. in eigener Sicherheitssitzung).

Unfall ohne Personenschaden

Dies ein Versicherungsschaden und ist umgehend an die zuständige Abt. Versicherung zu melden.

Weblinks

Mitgeltende Dokumente

Krisenmanagement
Nothilfeplan
Brandschutz und Unfallschutz


Verantwortlicher

Frank Göbels


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