ABCERT Bio: Unterschied zwischen den Versionen

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Hervorgegangen aus einer der ersten Bio-Kontrollstellen in Deutschland besitzt ABCERT langjährige Erfahrung und Kompetenz bei der Zertifizierung für den ökologischen Landbau. Hier überprüft ABCERT die Einhaltung der gesetzlichen und privatrechtlichen Standards bei der Erzeugung und Verarbeitung ökologischer Futter- und Lebensmittel sowie deren Handel und Import.  
 
Hervorgegangen aus einer der ersten Bio-Kontrollstellen in Deutschland besitzt ABCERT langjährige Erfahrung und Kompetenz bei der Zertifizierung für den ökologischen Landbau. Hier überprüft ABCERT die Einhaltung der gesetzlichen und privatrechtlichen Standards bei der Erzeugung und Verarbeitung ökologischer Futter- und Lebensmittel sowie deren Handel und Import.  
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Die EU-Bio-Verordnung regelt den Bio-Landbau in der Europäischen Union. Sie regelt die Produktion, die Verarbeitung, die Kontrolle und den Import von Bio-Produkten. Die EU-Bio-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 sind für Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln verpflichtend einzuhalten.
 
Die EU-Bio-Verordnung regelt den Bio-Landbau in der Europäischen Union. Sie regelt die Produktion, die Verarbeitung, die Kontrolle und den Import von Bio-Produkten. Die EU-Bio-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 sind für Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln verpflichtend einzuhalten.
  
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= Elemente der Zertifizierung nach ABCERT BioC (Einhaltung der Richtlinien nach der Verordnung (EG) 834/2007) =
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Was bei einem Kontrolltermin passiert <br>
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abei geht es um die Einhaltung der Richtlinien nach der Verordnung (EG) 834/2007.
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* Besichtigung der Betriebsstätten <br>
 
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* Plant and plant products  
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* Livestock and livestock products
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* Tiere und tierische Erzeugnisse (Livestock and livestock products)
  
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* Processed products  
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* Verarbeitete Erzeugnisse (Processed products)
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** at Berger "storage" and is defined as "organic production"
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** bei Berger "Lager" (storage) und ist definiert als "ökologische Produktion" (organic production)
  
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werden im Zertifikat (Bescheinigung gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007) ausdrücklich angeführt.
 
  
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und werden im Zertifikat (Bescheinigung gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007) ausdrücklich angeführt.
  
 
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Aktuelle Version vom 5. März 2020, 09:11 Uhr

A*B*CERT

Hervorgegangen aus einer der ersten Bio-Kontrollstellen in Deutschland besitzt ABCERT langjährige Erfahrung und Kompetenz bei der Zertifizierung für den ökologischen Landbau. Hier überprüft ABCERT die Einhaltung der gesetzlichen und privatrechtlichen Standards bei der Erzeugung und Verarbeitung ökologischer Futter- und Lebensmittel sowie deren Handel und Import.


EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007

Seit 01.01.2009 gilt die neue EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 mit ihrer Durchführungsverordnung (EG) Nr. 889/2008.

Die EU-Bio-Verordnung regelt den Bio-Landbau in der Europäischen Union. Sie regelt die Produktion, die Verarbeitung, die Kontrolle und den Import von Bio-Produkten. Die EU-Bio-Verordnungen 834/2007 und 889/2008 sind für Erzeuger und Verarbeiter von Bio-Lebensmitteln verpflichtend einzuhalten.

Elemente der Zertifizierung nach ABCERT BioC

abei geht es um die Einhaltung der Richtlinien nach der Verordnung (EG) 834/2007.

Was bei einem Kontrolltermin passiert:

  • Besichtigung der Betriebsstätten
  • Überprüfung der Betriebsabläufe

hinsichtlich der Trennung von Warenflüssen

  • Überprüfung der Warenein- und Warenausgangs-Dokumentation
  • Überprüfung der Lieferantenzertifikate
  • Überprüfung des Warenflusses
  • Abschlussbesprechung

Zum Kontrolltermin muss ein verantwortlicher Mitarbeiter Ihres Unternehmens anwesend sein, der verbindlich Auskunft geben und Einsicht gewähren kann.

Zertifizierungsbereiche

Die zertifizierten Bereiche des Audits können sein:


  • Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse (Plant and plant products)
  • Tiere und tierische Erzeugnisse (Livestock and livestock products)
  • Verarbeitete Erzeugnisse (Processed products)
    • bei Berger "Lager" (storage) und ist definiert als "ökologische Produktion" (organic production)


und werden im Zertifikat (Bescheinigung gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007) ausdrücklich angeführt.

Weblinks

siehe auch

ABCERT BIO Zertifikat:

  • Bescheinigung gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007

Date of issue the certificate: 28.03.2018
Certificate valid until: 11.04.2018 - 31.01.2020


Next audit to be performed within the time period: ????

Verantwortlicher

Michael Braun


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