Nestlé-Kundenvorschriften
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Version vom 9. Mai 2014, 07:45 Uhr von Plasi (Diskussion | Beiträge)
Hier findest Du kundenspezifische Abrechnungs- bzw. Belegrückmeldungsvorschriften
Abrechnungsvorschriften
- Auftrags-Nr.muss vorhanden sein
- abgerechnet wird jeweils am 15. und am Monatsletzten per Sammelrechnung
- Ablieferbelege werden mit der Sammelrechnung verschickt.
Allgemein gilt:
- für Ladungen nach Schweiz geht die Rechnung an Nestle-Schweiz
- für Ladungen nach Deutschland geht die Rechnung an Nestle Deutschland-Frankfurt außer wenn Empfänger Mainz dann geht auch die Rechnung an Nestle Mainz
Belegrückmeldungsvorschriften
siehe auch
Verantwortlicher
Tanja Freund