Kategorie:AEO
Alle Wirtschaftsbeteiligte, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit unter das Zollrecht fallenden Tätigkeiten befasst sind, können den Status AEO beantragen. Dazu zählen auch rein national tätige Frachtführer, Lagerhalter etc., sofern sie mit Nichtgemeinschaftsware zu tun haben (Lagerung/Beförderung). Das Audit zum AEO wird vom zuständigen Zollamt durchgeführt.
Ziel der Norm
Die Zertifizierung des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO Authorized Economic Operator) bestätigt, dass ein in der EU ansässiges Unternehmen ein besonders zuverlässiger und vertrauenswürdiger Geschäftspartner ist. Der AEO-Status ist beispielsweise Voraussetzung für die >>Einzige Bewilligung für vereinfachte Verfahren<< (SASP) für eine zentrale Zollabwicklung innerhalb der EU.
Elemente der Zertifizierung nach AEO
- "AEO Zollrechtliche Vereinfachungen“ (für Erleichterungen im Zollbereich)
- "AEO Sicherheit“ (für Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen)
- Kombination der beiden ("AEO Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“)
Weblinks
Unser Betrieb ist seit 8.2.2012 als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter – Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit (Full) – AEOF zertifiziert. Es wurde dafür vom Zollamt Innsbruck das Zertifikat mit der Nummer ATAEOF128C8CV5 erteilt.
Datenbank auf EU-Server betreffend AEO Berger Logistik
siehe auch
Verantwortlicher
Anton Hager
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