Amtsplatz

Aus Logistik-Wiki
Version vom 11. Mai 2021, 05:37 Uhr von Raige (Diskussion | Beiträge) (→‎Weblinks)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Ein Amtsplatz wird durch das zuständige Zollamt festgelegt.

Die wichtigste Funktion eines Amtsplatzes ist die Möglichkeit zur Zollbeschau, vergleichbar mit den Möglichkeiten zur Zollanmeldung und -abfertigung am Zugelassenen Warenort.


Fakten[Bearbeiten]

Beim Ausfuhrverfahren ist die Anwendbarkeit eines Amtsplatzes durch die örtliche Zuständigkeit als Ausfuhrzollstelle festgelegt.

Weblinks[Bearbeiten]

Amtsplätze Österreich

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter