Zugelassener Versender

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Ein Zugelassener Versender kann gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren durchführen, ohne die Ware vorher bei der Ausfuhrzollstelle (Binnenzollstelle) zu gestellen.

Fakten[Bearbeiten]

Der Antrag zur Bewilligung zum zugelassenen Versender wird beim zuständigen Zollamt gestellt. Ein Zugelassener Versender bzw. Zugelassener Empfänger ist dazu verpflichtet, am NCTS-Verfahren teilzunehmen.

Weblinks[Bearbeiten]

Zugelassener Ausführer (DE) in der gleichen Bedeutung wie Zugelassener Versender

Zugelassener Versender (CH)

siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter