Ursprungserklärung

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Eine Ursprungserklärung ist eine vereinfachte Form der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.

Fakten[Bearbeiten]

Falls der erklärte Warenwert € 6.000,- (Stand Dez. 2013) überschreitet muss die Ursprungserklärung (genau so wie EUR.1, Ursprungserklärung-MED, EUR-MED und A.TR) entweder von einem zugelassenen Exporteur ausgestellt (erkennbar an der erteilten Berechtigungsnummer in dessen Erklärung) oder vom zuständigen Zollamt bestätigt worden sein.


Weblinks[Bearbeiten]

Wortlaut verschiedener Ursprungserkärungen gem. Homepage Wirtschaftskammer Österreich

Ursprungserklärung auf der Rechnung gem. zoll.de

siehe auch[Bearbeiten]

Ermächtigter Exporteur

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Georg Rainalter