Erstunterweisung

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Unterweisungen gemäß den Arbeitnehmerinnenschutzgesetz § 14 ASchG

Ablauf[Bearbeiten]

Am ersten Arbeitstag ist der neue Mitarbeiter gemäß den Arbeitnehmerinnenschutzgesetz § 14 ASchG zu unterweisen.

siehe: Intra-Wiki Arbeitsschutz und Unfallschutz / Unterweisungen

Dazu sind folgende Formulare zu verwenden:

  • Aktuelles Unterweisungsformular (Arbeitsplatzunterweisung)
    • am ersten Arbeitstag durch jeweiligen Abteilungsleiter (bzw. vorgesetzte Führungskräfte)
  • Protokoll Einweisung Arbeitsstätte und Sicherheit neue Mitarbeiter in der aktuellen Version
    • am ersten Arbeitstag durch Personalbüro

zusätzlich:

  • Einweisungsformular Neuer Mitarbeiter (Angestellte) in der aktuellen Version

Formular Angestellter

  • Einweisungsformular zusätzlich für Mitarbeiter außerhalb Wörgl (Angestellte) an der aktuellen Version

Formular Angestellter außerhalb von Wörgl oder

  • Einweisungsformular Neuer Mitarbeiter Arbeiter in der aktuellen Version

Formular Arbeiter

In den ersten Wochen erhält jeder neue Angestellte MA zusätzlich beim Onboarding weitere Unterweisungen zum Thema: ArbeitnehmereInnen- und Gesundheitsschutz


siehe auch[Bearbeiten]

Verantwortlicher[Bearbeiten]

Roman Kopetzky