Erstunterweisung

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Unterweisungen gemäß den Arbeitnehmerinnenschutzgesetz § 14 ASchG

Ablauf

Am ersten Arbeitstag ist der neue Mitarbeiter gemäß den Arbeitnehmerinnenschutzgesetz § 14 ASchG zu unterweisen.

siehe: Intra-Wiki Arbeitsschutz und Unfallschutz / Unterweisungen

Dazu sind folgende Formulare zu verwenden:

  • Protokoll Einweisung Arbeitsstätte und Sicherheit neue Mitarbeiter in der aktuellen Version
  • Einweisungsformular Neuer Mitarbeiter (Angestellte) in der aktuellen Version
    • Einweisungsformular zusätzlich für Mitarbeiter außerhalb Wörgl (Angestellte) an der aktuellen Version

oder

  • Einweisungsformular Neuer Mitarbeiter Arbeiter in der aktuellen Version

Formular und Infos zur Erstunterweisung

siehe auch


Verantwortlicher

Roman Kopetzky