WGK - Wassergefährdungsklasse
Die Wassergefährdungsklasse (Abk. WGK) ist ein Begriff aus dem deutschen Wasserrecht. Vereinfacht bezeichnet sie das Potenzial verschiedener Stoffe zur Verunreinigung von Wasser.
Fakten[Bearbeiten]
Die z. Zt. gültige AwSV vom 18. April 2017 definiert folgende Wassergefährdungsklassen:
- Wassergefährdungsklasse 1: schwach wassergefährdend,
- Wassergefährdungsklasse 2: deutlich wassergefährdend,
- Wassergefährdungsklasse 3: stark wassergefährdend.[1]
An die Einteilung in die einzelnen Klassen knüpfen sich Anforderungen hinsichtlich der Lagerhaltung und anderer Arten des Umgangs mit den Stoffen, nicht jedoch für den Güterverkehr.
Transport von WGK-Gütern[Bearbeiten]
Wenn es um den Transport und die Lagerung wassergefährdender Güter, sogenannter WGK Güter, geht, ist ein hohes Maß an Sorgfalt gefragt.
Die beide Rechtsbereiche "Wasserrecht" und "Gefahrgutrecht" sind getrennt voneinander zu sehen, selbst wenn sie sich gelegentlich überschneiden. In einem guten Sicherheitsdatenblatt finden sich im Unterabschnitt 15.1 spezielle Angaben zur Wassergefährdungsklasse.
Infodatenblatt Lagerung wassergefährdender Stoffe[Bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten]
https://de.wikipedia.org/wiki/Wassergef%C3%A4hrdungsklasse
siehe auch[Bearbeiten]
Verantwortlicher[Bearbeiten]
Alois Schrettl