Massnahmen an der Beladestelle - Dispositionsrisikoanalyse
Diese Dispositionsrisikoanalyse ist ohne entsprechende Maßnahmen an der Beladestelle nur bedingt wirksam.
Ablauf
Mindestanforderung
Vor dem Beginn des geplanten Ladevorgangs ist sicherzustellen,
- dass, der von uns eingesetzte Transportunternehmer mit Ladereferenz gem. Kundenanforderung ausgestattet wurde
und
- dass, wir in LBase über die vollständigen Kennzeichen (LKW und Auflieger) des ausführenden LKWs verfügen.
Empfehlung
Im Interesse einer durchgängigen Kontrolle sollten an jeder Beladestelle zumindest die amtlichen Kennzeichen überprüft werden und eine dazu passende Referenznummer vom Fahrer verlangt werden. Dafür ist es notwendig, dass wir, sobald wir die tatsächlichen Kennzeichen in unserem System haben, diese mit der entsprechenden Referenznummer (Liefer-, Auftrags-, Beladenummer) an die Beladestelle oder den Auftraggeber mit dem Hinweis bekannt geben, dass nur dieses Fahrzeug beladen werden darf. Das funktioniert natürlich nur dann, wenn die Beladestelle oder der Auftraggeber auch entsprechend agieren. In jedem Fall verbessert diese Vorgehensweise unsere Situation bei Fehlverladungen und Diebstählen.
Erweiterte Anforderungen
In allen Fällen in denen Risikowerte in den Bereichen "Sensibel" (60 bis 80) und "Hochsensibel" (über 80) definiert wurden empfiehlt es sich weitergehende Kontrollen an den Beladestellen durchzuführen. Dazu sollten weitere Kriterien, wie z.B. Fahrerausweis, Fahrzeugzulassungsschein, LKW-Beschreibung mit von uns bekanntgegebenen Informationen verglichen werden.
Spezielle Vereinbarungen mit Kunden, bzw. deren Beladestellen
Mit einer Reihe von Kunden wurden spezielle Vereinbarungen betreffend die Kontrollen an den Beladestellen getroffen.
Red Bull - Fertigware
siehe auch: Red Bull - Massnahmen an der Beladestelle - Dispositionsrisikoanalyse
Pernod Ricard
siehe auch: Pernod Ricard - Massnahmen an der Beladestelle - Dispositionsrisikoanalyse
Ferrero
siehe auch: Ferrero - Massnahmen an der Beladestelle - Dispositionsrisikoanalyse
siehe auch
Verantwortlicher
Bernhard Ebner