LKW Ablauf - Auftragsabwicklung
Nach dem Auftragseingang und der Auftragserfassung, steht der Auftrag zur Abwicklung bereit. Im LKW Ladungsverkehr können wir auf einen großen Pool uns sehr gut bekannter Frächter zurückgreifen, unter denen wir die Aufträge verteilen. Sollten Aufträge nicht über unsere Partner disponiert werden können, müssen wir diese in Elektronische Ladungsbörsen anbieten. Die LKW werden über die Disposition des jeweiligen PLZ-Gebietes zugeteilt und logischen Grundsätzen entsprechend disponiert. Die disponierten Aufträge werden endweder unserer Fahrzeugsteuerung zur Bekanntgabe und Überwachung der Fahrer übermittelt oder an unsere Subfrächter weitergegeben, damit sich diese um die Erledigung der Aufträge kümmern.
Ablauf
Auftragseingang
Wir erhalten vom Auftraggeber einen Auftrag via E-Mail, Fax, Telefon oder über DFÜ.
Auftragseröffnung
Der Auftrag wird anschließend entweder durch die Administration oder Kundendispo in unserem System Lbase erfasst.
Bei manchen Kunden (z.B. Red Bull) werden uns die Aufträge direkt in unser System Lbase übermittelt.
Zur besonderen Beachtung: Erfassungsvorschriften gem. Vorgabe ADR in Car_O und Vorgabe IFS
Auftragsannahme
Ist das Kreditlimit des Frachtzahlers gedeckt, wird der Transportauftrag angenommen und die Auftragsbestätigung wird versendet.
Ist das Kreditlimit des Frachtzahlers nicht gedeckt, muss der Kunde kontaktiert und der Transportauftrag abgeklärt werden. Wird der Transportauftrag dennoch nicht angenommen muss eine Auftragsablehnung gesendet werden.
Siehe hierzu auch die Bonitätsprüfung, welche sich mit dem Kreditlimit des Frachtzahlers befasst.
Dispo allgemein
Es ist sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Unsere vorliegenden freigegebenen Flussdiagramme dienen zur Sicherung unserer Prozesskette.
Wichtig ist, dass bei Vorliegen von Ausschlussgründen wie z.B. mangelnde Bonität oder mangelnder Rechtskonformität oder Unerfüllbarkeit von Kundenanforderungen, der Speditionsauftrag NICHT angenommen wird.
Unter anderem ist zu beachten:
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Durch Einhaltung der Bestimmungen der Dispostionsrisikoanalyse wird die Einhaltung dieses bei Fahrten von/nach/durch Deutschland gültigen Gesetzes gewährleistet.
Kabotage
Beim Einsatz von ausländischen Frächtern zum Transport innerhalb eines Landes, ist sicherzustellen, dass geltende Kabotageregeln eingehalten werden. Z. B. sind bei einem Transport von Vorarlberg nach Wien durch einen polnischen Frächter die österr. Kabotageregeln zu beachten, bei einm innerdeutschen Transport die deutschen Kabotageregln etc.
Regeln für Kabotage innerhalb von Österreich gem. österr. BM für Verkehr Regeln für Kabotage innerhalb von Deutschland gem. dt. BM für Verkehr
Maximal zulässiges Gesamtgewicht
Das maximal zulässige Gesamtgewicht für einen LKW-Sattelzug mit mehr als vier Achsen beträgt in der EU in der Regel 40 Tonnen. Das max. zulässige Gesamtgewicht ist neben dem Eigengewicht von Zugmaschine und Auflieger entscheidend für die Auswahl und Zuteilung der Nutzlast durch den Disponenten.
Beispiel für niedrigeres zulässiges Gesamtgewicht:
Im Rumänien gilt für Transporte auf nichtasphaltierten Straßen ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 38 Tonnen.
Beispiel für höheres zulässiges Gesamtgewicht:
In Deutschland gilt im Kombinierten Verkehr im Zustellverkehr ein maximal zulässiges Gesamtgewicht von 44 Tonnen.
Lenk und Ruhezeiten
Die Einhaltung gesetzlicher Lenk- und Ruhezeiten obliegt dem zuständigen Fahrzeugbetreuer bzw. dem jeweils beauftragten Auftragnehmer. Es dürfen vom Disponenten grundsätzlich keine Anweisungen erteilt werden, die Gesetzesübertretungen zur Folge haben.
Übersicht über Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) Nr. 561/2006
Auftragsbearbeitung
Nach Prüfung und Annahme des Spteditionsauftrags, ist durch die entsprechende Disposition die Ausführung zu veranlassen:
- Ausführung durch unseren Eigenfuhrpark oder
- Ausführung durch Auftragnehmer durch Übermittlung des Transportauftrags mit allen relevanten Daten und Kundenanforderungen.
Dispo Eigenfuhrpark / Fremdfuhrpark (Partnerfuhrpark)
Im Eigenfuhrpark und Partnerfuhrpark ist keine Dispositionsrisikoanalyse notwendig.
Dispo Charter LKW (Ladungsbörsen)
Zur besonderen Beachtung: Dispositionsvorschriften gem. Vorgabe ADR in Lbase und Vorgabe IFS
Achtung Dispositionsrisikoanalyse
Die Dispositionsrisikoanalyse läuft in Lbase im Hintergrund. Sie bewertet das Risiko einer Ladung und vergleicht mit den gebotenen Sicherheiten des Unternehmers und zugeteilten Fahrzeuges. Erscheint nach dieser Dispositionsrisikoanalyse entweder das Risiko der Ladung als zu hoch bzw. die gebotenen Sicherheiten des Unternehmers und Fahrzeugs als zu gering, kann der Auftrag NICHT bearbeitet werden.
Durchführung und Überwachung des Transportes
Durchführung Eigenfuhrpark / Fremdfuhrpark (Partnerfuhrpark)
Durchführung Charter LKW (Ladungsbörsen)
Nachbearbeitung des Transportes
z.B. Eintragen der IST-Zeiten, Statusänderungen, etc.
siehe auch
Verantwortlicher
Christian Finkenzeller