Kategorie:Reklamationsbearbeitung

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Diese regelt die Vorgehensweise bei Reklamationen.

Der Anwendungsbereich umfasst den gesamten Bereich Transport & Logistik.

Ablauf

Jede Art von Reklamation ist unmittelbar an die fachlich zuständige Abteilung zur Bearbeitung weiterzuleiten. Bei Unklarheiten betreffend der Zuständigkeit ist die Bearbeitung durch denjenigen zu beginnen, der die Reklamation vorliegen hat, um weitere Verzögerungen zu vermeiden.

Die Bearbeitung von Reklamationen gliedert sich grundsätzlich in folgende Schritte:

  • Erkennen der Reklamation und deren Zusammenhänge
  • Behebung des akuten Fehlers
  • Dokumentation
  • Einleitung von Präventivmaßnahmen zur zukünftigen Fehlervermeidung

Wir unterscheiden Reklamationen von ihrer Art her und danach richtet sich auch die Dokumentation:

Schäden

Als Schäden bezeichnen wir Reklamationen bei denen es vermutlich Waren- und/oder Vermögensschäden gibt. Im Zweifel ist eine Reklamation immer als Schadensfall abzuwickeln.

  • Behebung der unmittelbaren Schadensauswirkungen
Wer einen Schadensfall bearbeitet hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um die Behebung der unmittelbaren Schadensauswirkungen zu kümmern. Bei Bedarf ist die Unterstützung durch die Versicherungsabteilung und der Vorgesetzten anzufordern.
Die Schadensmeldung erfolgt in der selben Maske, in der Reklamationen erfasst werden.

Reklamationen

Als solche bezeichnen wir genau definierte Arten von Reklamationen, bei denen uns neben der Erledigung auch noch eine Dokumentation und auswertbare Ergebnisse wichtig sind.

  • Behebung der unmittelbaren Reklamationsauswirkungen
Wer einen Reklamationsfall bearbeitet hat sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um die Behebung der unmittelbaren Reklamationsauswirkungen zu kümmern. Bei Bedarf ist die Unterstützung durch die Versicherungsabteilung und der Vorgesetzten anzufordern.

Sonstige Reklamationen

Diese Reklamationen treten vor allem im Bereich der Disposition auf. Hier handelt es sich vorwiegend um geringfügige Abweichungen bei Abhol- und Anlieferterminen, Unklarheiten bei Be- und Entladevorgängen und sonstigen geringfügigen branchenüblichen Differenzen die unmittelbar und endgültig erledigt werden können. Eine Dokumentation ist hier nicht erforderlich.

Auswertung

Dadurch dass die Schäden und Reklamationen unter der Reklamationsmaske in Lbase hinterlegt werden, ist es uns möglich eine entsprechende Auswertung vorzunehmen.

Schadensprotokoll

Ab einer Schadenssumme von € 5.000 erfolgt eine nachweisbare Dokumentation über die Einbindung der Geschätfsführung.

Bei Vorliegen diese Kriteriums erfolgt von Abt. Insurance eine Information an QMB bzw. Geschäftsführung für die Abhandlung und Dokumentation bei Besprechungen von Geschäftsführung, Bereichsleitern und Abteilungsleitern.

Zuständigkeit

Mitarbeiter in Quality und Insurance:

Anton Hager&Thomas Haslwanter&Martina Türk

siehe auch

Reklamations- & Schadensmeldung

Appendices-Damaged Wagons-Transwaggon

SOP-Damaged Wagons-Transwaggon

Verantwortlicher

Thomas Haslwanter