Sicherheitsbeauftragter beim Reglementierten Beauftragten

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Ein geschulter Sicherheitsbeauftragter ist beim Reglementierten Beauftragten zu bestellen.

Fakten

Verantwortlich bei den Reglementierten Beauftragten ist der Sicherheitsbeauftragte. Er wird dem LBA namentlich benannt und muss vor seiner Ernennung zuverlässigkeitsüberprüft werden nach § 7 LuftSiG. Diese Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZuvÜp) ist im Abstand von 5 Jahren zu wiederholen und ist sehr umfangreich. Über die überprüfte Person werden Informationen bei der Polizei, BND, MAD und vielen weiteren abgerufen. Die ZuvÜp ist deutlich umfangreicher als z.B. ein polizeiliches Führungszeugnis.

Der Sicherheitsbeauftragte ist verantwortlich und hat mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Gesetze zu tragen. Verfügt ein Unternehmen über mehrere Niederlassungen, genügt die Ernennung eines einzelnen Sicherheitsbeauftragten. Für jede Niederlassung muss von dieser Person ein Vertraulicher Verantwortlicher ernannt werden. Er ist dem Sicherheitsbeauftragten direkt unterstellt.

Weblinks

siehe auch

Verantwortlicher

Vorname Nachname