Beförderungspapier

Aus Logistik-Wiki
Version vom 19. Oktober 2015, 09:24 Uhr von Hagan (Diskussion | Beiträge) (→‎Verantwortlicher: Alois Schrettl als Gefahrgutbeauftragter Neuer Verantwortlicher)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Das Beförderungspapier (engl. Transport Document) enthält u.a. die vollständige und plausible Klassifizierung des Gefahrguts und ist grundsätzlich bei allen Gefahrguttransporten mitzuführen.


Ausnahme: Das Beförderungspapier ist nicht erforderlich bei
- Freistellung von Gefahrgütern in begrenzten Mengen (ADR 1.1.3.4) bei der Handwerkerregelung
- bei begrenzten Mengen (LQ) nach ADR 3.4 oder
- freigestellte Mengen (EQ) nach ADR 3.5


Fakten

Das Beförderungspapier muss den für die Transportart geltenden Vorschriften entsprechen:

- Straße: ADR
- Eisenbahn: RID
- Ocean: IMDG-Code
- Binnenschiff: ADN
- Luftfracht: DGR

Weblinks

Beispiel für die Anforderungen an das Beförderungspapier nach ADR 5.4.1

siehe auch

Verantwortlicher

Alois Schrettl